Glossary

A

Affidavit

Mit dem Affidavit ist eine Bürgschaftserklärung gemeint, mit der Bürger*innen und Organisationen in einem Aufnahmeland, zum Beispiel den USA, bei der Beschaffung von Einreiseerlaubnissen für Verfolgte im nationalsozialistischen Deutschland und dem von ihn besetzten Gebieten helfen konnten. Oft war ein Affidavit notwendig, um ein Visum für die Vereinigten Staaten zu erlangen.

Agudat Israel

Agudat Israel ist eine politische Bewegung des orthodoxen Judentums, gegründet im Mai 1912 in Kattowitz (heute Katowice) Polen. Nach und nach entwickelten sich Gruppierungen in West- und Osteuropa, den USA und Palästina. Im zwischenkriegszeitlichen Osteuropa erreichte Agudat Israel den Höhepunkt seiner politischen Bestrebungen und institutionellen Entwicklung, darunter besonders in Polen und Litauen. Die Agudat Israel lehnte zwar den säkularen Zionismus und somit die Gründung eines jüdischen Staates im Britischen Mandatsgebiet Palästina ab, widersprach jedoch nicht einer jüdischen Niederlassung in dem Gebiet. Ihr nahestehende Jugendbewegungen hatten sich der Vorbereitung junger orthodoxer Jüdinnen*Juden auf die Emigration nach Israel verschrieben.

American Guild for German Cultural Freedom

Auf Initiative von Prinz zu Löwenstein (1906-1984) wurde 1935 in den USA die American Guild for German Cultural Freedom als Hilfsorganisationen für exilierte deutsche Intellektuelle und Künstler:innen gegründet. Durch die finanzielle, ideelle und praktische Unterstützung der American Guild sollte diesen Exilierten ermöglicht werden, ihre Arbeit im Exil fortzusetzen und somit die von den Nazis unterdrückte „wahre deutsche Kultur“ am Leben zu erhalten. Die American Guild vergab Arbeitsstipendien, die sie vor allem durch Spenden finanzierte. Außerdem half die Guild dabei, Verlage und Übersetzer:innen zu finden, um die Werke der unterstützten Künstler:innen zu verbreiten. Neben dem selbst exilierten Prinz Löwenstein nahmen Thomas Mann (1875-1955) als Präsident der literarischen und Sigmund Freud (1856-1939) als Vorsitz der wissenschaftlichen Sektion führende Rollen in der American Guild ein. Ab 1940 musste die American Guild aufgrund mangelnder finanzieller Mittel und interner Streitigkeiten ihre Unterstützungstätigkeiten einstellen. Heute befindet sich das Archiv der American Guild im Deutschen Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main.

American Jewish Joint Distribution Committee

Das American Jewish Joint Distribution Committee (kurz JDC oder Joint) ist die seit 1914 vor allem in Europa tätige größte und wohl bedeutenste Hilfsorganisation US-amerikanischer Juden mit Sitz in New York City.

Anschluss

Der „Anschluss“ Österreichs bezeichnet die Vorgänge, mit denen österreichische und deutsche Nationalsozialisten im März 1938 Österreich unter dem Namen „Ostmark“ in das nationalsozialistische Deutsche Reich eingliederten. Von einem Großteil der österreichischen Bevölkerung bejubelt, ging Österreich mit dem „Anschluss“ ins Deutschen Reich auf. Viele Österreicher beteiligten sich aktiv an den nationalsozialistischen Verbrechen oder trieben sie gar voran. Für Sozialdemokraten, Kommunisten und insbesondere für österreichische Juden bedeutete der „Anschluss“ Entrechtung, Enteignung und Terror. Ihnen blieb zur Rettung oft nur die Flucht, die aufgrund der makabren Aus- und restriktiven Einreisebestimmungen vielen nicht gelang. Im April 1945 wurde Wien und Umgebung von der Roten Armee befreit. Mit der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 wurde der „Anschluss“ für „null und nichtig“ erklärt. In vielen anderen Landesteilen Österreichs, wie beispielsweise Tirol, endete das NS-Regime erst mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945.

Aschkenasim

Als Aschkenasim bezeichnen sich Jüdinnen*Juden, die ihre Herkunft auf die jüdischen Gemeinden und Kulturen zurückführen, die sich seit dem Mittelalter in Mittel- und Osteuropa entwickelten, und heute weltweit eine Mehrheit aller Jüdinnen*Juden ausmachen. Der Begriff „Aschkenasim” ist biblischen Ursprungs und bezieht sich ursprünglich auf jüdische Siedler, die am Rhein im heutigen deutschen Rheinland und nördlichen Frankreich, Gemeinden begründeten. Aufgrund religiöser Verfolgungen kam es zur stetigen Migration ostwärts, so dass die von 1569 bis 1795 bestehende aristokratische Republik Polen-Litauen und ihre Nachfolgestaaten zum Hauptsiedlungsort aschkenasischer Gemeinden wurden. Aschkenasim entwickelten einen großen Korpus religiöser Gesetzestexte. Die aschkenasische Kultur zeichnet sich durch eigene religiöse Bräuche, Liturgien und Mundart aus. Jiddisch ist eine Hybridsprache aus hebräischen, germanischen und slawischen Elementen, die unzählige Dialekte aufweist. Der Holocaust traf die aschkenasischen Gemeinden am Härtesten: nicht nur waren die Mehrheit der Holocaustopfer Aschkenasim, auch bedeutete der Holocaust das weitestgehende Ende der reichen aschkenasischen Kultur in Mittel- und Osteuropa.

Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen (Italien)

Der Aufenthalt aus humanitären Gründen (Permesso di soggiorno per motivi umanitari) ist eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre, die nicht internationalen Schutz entspricht, sondern ausschließlich eine Form des nationalen (italienischen) Schutzes aus schwerwiegenden humanitären Gründen darstellt. Die unter diesem Status geschützten erhalten nicht die gleichen Rechte wie etwa Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutz. Durch das sogenannte „Sicherheitsdekret“ vom 4. Oktober 2018 wurde die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen vorerst eingestellt. In den Jahren vor dem „Sicherheitsdekret“ waren etwa 20-25% der Asylanträge in einen solchen Schutzstatus umgewandelt worden.

B

Bedingter Schutzstatus und subsidiärer Schutzstatus in der Türkei

Zwar hat die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterschrieben, allerdings mit dem geografischen Vorbehalt, dass diese nur für Geflüchtete aus Europa angewendet wird und nur diese in der Türkei als “Flüchtlinge” anerkannt werden können. Da für alle Geflüchteten aus anderen Ländern eine weitere gesetzliche Grundlage für deren Asylansprüche- und verfahren geschaffen werden musste, beschloss das türkische Parlament 2013 ein neues Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz damit ein neues System für Asylsuchende. Geflüchtete, die zwar die Flüchtlingseigenschaften der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber nicht aus Europa kommen, können einen bedingten Flüchtlingsstatus und damit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wer diesen Status nicht erhalten kann, aber in seinem Herkunftsland von willkürlicher Gewalt, Todesstrafe, Folter oder anderen menschenrechtsverletzenden Behandlungen bedroht ist, kann einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Der dritte internationale Schutzstatus, der durch das Gesetz von 2013 geschaffen wurde, ist der temporäre Schutzstatus.

Bleibeperspektive

Die Bleibeperspektive für Asylbewerber*innen wird aus der durchschnittlichen Anerkennungsquote bzw. Schutzquote bei Asylanträgen aus ihrem Herkunftsland berechnet. In Deutschland legt das BAMF halbjährig fest, welchen Herkunftsländern eine „gute Bleibeperspektive“ zu gesprochen wird. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von Personen aus diesen Ländern liegt über 50 Prozent. 2015 und 2016 galten Syrien, Eritrea, Irak, Iran und später Somalia als Herkunftsländer, die eine hohe Bleibeperspektive versprachen. Seit August 2020 zählen dazu nur noch Syrien und Eritrea. Die Bleibeperspektive beeinflusst den Zugang zum Beispiel zu Integrationskursen, da Asylbewerber*innen mit „guter Bleibeperspektive“ die Kurse schon während ihres Asylverfahrens besuchen können.

 

 

Bund

Der Algemeyner Yidisher Arbeter Bund in Lite, Poyln, un Rusland (Allgemeiner jüdischer Arbeiterbund in Litauen, Polen und Russland), einfach als Bund und seine Mitglieder als Bundisten bekannt, wurde im Oktober 1897 in Vilnius von einer kleinen Gruppe jüdischer Intelligenz, die vom Marxismus beeinflusst war, gegründet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sie 34.000 Mitglieder in 274 Zweigstellen und war die größte und am besten organisierte jüdische Partei in Osteuropa mit inhärent antizionistischen Zielen. Ursprünglich war es das Ziel des Bundes, osteuropäische Juden, insbesondere die entstehende, entrechtete osteuropäisch-jüdische Arbeiterklasse, für die aufkeimende russische Revolutionsbewegung und den Kampf um wirtschaftliche, bürgerliche und politische Rechte durch Politisierung zu gewinnen. Später fügte sie das ideologische Ziel von jüdischer national-kultureller Autonomie hinzu und begann, sich als Hüter der säkularen jiddischen Kultur in der Diaspora darzustellen. Die Partei wurde in den 1920er Jahren in der Sowjetunion liquidiert, doch Polen war bereits während des Ersten Weltkriegs zum Hauptzentrum der Partei geworden. Während des Zweiten Weltkrieges unter deutscher Besatzung baute der Bund ein komplexes Untergrundnetzwerk auf, um sowohl die bildungspolitischen Aktivitäten in den Ghettos fortzusetzen als auch Informationen über den Holocaust in Polen an die polnische Exilregierung und politische Führer im Westen zu verbreiten. 1941 wurde New York City zum Hauptzentrum des Bundes. Mit der Übernahme der stalinistischen Linie im sozialistischen Polen der Nachkriegszeit hörte die Partei nach 50 Jahren ihrer Tätigkeit in Osteuropa auf zu existieren.

C

Casa del Migrante

Casa del Migrante auf Spanisch bezieht sich auf die Migrantenunterkünfte in ganz Mexiko, die Dienstleistungen wie Essen, vorübergehende Unterbringung und Kleidung anbieten. Die Unterstützung der Casa del Migrante umfasst ausserdem medizinische und psychologische Betreuung für diejenigen, die sie benötigen, sowie Rechtsbeistand für den Migrationsprozess und in Abschiebefällen. Jedes Jahr reisen Hunderttausende von Migrant:inen ohne Papiere aus Mittelamerika, insbesondere aus Guatemala, Honduras und El Salvador, auf ihrem Weg zur Grenze mit den Vereinigten Staaten durch Mexiko. Die Casa del Migrante wurde im Jahr 2002 in Saltillo (Mexiko) nach einer Welle von Ausbeutung von, Gewalt- und Mordanschlägen auf mittelamerikanische Migrant:innen und Geflüchtete gegründet.

Coyote

Ein:e Schlepper:in, der:die  Migrant:innen bei der Überquerung der US-Grenze unterstützt. Die Preise liegen derzeit zwischen 6.000 $ und 10.000 $ pro Person. In den letzten Jahren ist es fast unmöglich geworden, die Grenze ohne eine:n Schlepper:in zu überqueren, da Los Zetas, eine mexikanische Drogenschmugglerorganisation, für die Passage Zahlungen verlangt und diese nur von den Schleppern akzeptiert. Schätzungen zufolge transportieren die sogenannten Coyotes bis zu einer Million Migrant:innen pro Jahr und erzielen dabei Einnahmen von bis zu 7 Milliarden Dollar pro Jahr.

D

DACA – Deferred Action for Childhood Arrivals

– auf Deutsch „Aufgeschobene Maßnahmen für die Ankunft von Kindern“ – bietet bestimmten jungen Einwander:innnen ohne Papiere eine vorübergehende Befreiung von der Abschiebung (Deferred Action) und qualifiziert sie für eine Arbeitsgenehmigung. DACA wurde am 15. Juni 2012 von der damaligen Ministerin für Heimatschutz Janet Napolitano (Obama-Regierung) eingeführt. DACA muss alle zwei Jahre erneuert werden. US-Präsident Trump versuchte im Jahr 2017 das DACA-Programm zu stoppen, er wollte die so genannten Dreamer (Personen, die als Kinder illegal in die USA eingereist sind) abschieben lassen. Er erlitt jedoch vor dem obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, eine klare Niederlage. Dieser hat den Schutz vor einer Abschiebung für etwa 700.000 Einwanderer bestätigt, die als Kinder illegal in die USA gekommen waren. Unter Präsident Biden sollte DACA wiederum per Durchführungsverordnung eingeführt werden; diesmal jedoch urteilte das Bundesgericht gegen eine Wiederaufnahme. Die Zukunft von DACA ist somit weiterhin ungewiss; derzeit ist das Programm nur für diejenigen ein Schutz, die sich bereits darin befinden.

 

Deutsches Kirchenasyl

Das deutsche Kirchenasyl ist rechtlich nicht klar geregelt. Grundsätzlich können Gemeindemitglieder ein Kirchenasyl beantragen und berufen sich dabei auf die Tradition der Asylgewährung der Kirchen. In der Praxis können so Menschen, denen die akute Abschiebung droht, vor dieser für einen gewissen Zeitraum geschützt werden. In dieser Zeit wird meist das Asylverfahren neu aufgerollt, was zum Teil einen positiven Bescheid zur Folge hat. Kirchen oder Grundstücke in kirchlichem Besitz genießen allerdings keinen rechtlichen Schutz, der Behörden offiziell an der Durchführung von Abschiebungen hindert.
In Deutschland sind derzeit 594 Menschen in aktiven Kirchenasylen (Stand 22.04.2022).

Weitere Informationen finden sich hier.

Diskriminierung

Diskriminierung kommt aus dem lat. discriminare und bedeutet trennen, unterscheiden. Diskriminierung ist ein Instrument zur Unterscheidung und Einteilung von Menschen in Gruppierungen, zur Differenzziehung und Konstruktion des „Anderen“, zur Herstellung, Begründung und Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen.

„Der Begriff Diskriminierung verweist auf überaus heterogene Sachverhalte – auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse, auf die soziale Ausgrenzung von Minderheiten, auf Nationalismus und Rassismus und weiteres –, die in jeweilige historische und gesellschaftliche Kontexte eingebettet sind und in diesen spezifische Ausprägungen haben. Diskriminierung kann deshalb nicht zureichend allein als eine Folge von individuellen Einstellungen oder kollektiven Mentalitäten verstanden werden. Vielmehr ist es ein komplexes System sozialer Beziehungen, in dem diskriminierende Unterscheidungen entstehen und wirksam werden.“ 11Scherr, Albert, 2016: Diskriminierung/Antidiskriminierung – Begriffe und Grundlagen, APuZ 9/2016, p. 3.
Intersektionale bzw. mehrdimensionale Diskriminierungen finden statt, wenn Menschen aufgrund mehrerer zugeschriebener Persönlichkeitsmerkmale – z.B. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Klasse, Alter usw. – (unterschiedlich) ausgegrenzt, ausgeschlossen, benachteiligt und/oder herabgewürdigt werden. Oft steigert sich das Ausmaß der Benachteiligung und Vulnerabilität durch eine Häufung mehrerer Diskriminierungskategorien. Das Konzept der Intersektionalität wurde 1989 durch die US-amerikanische Schwarze feministische Juristin Kimberlé Crenshaw geprägt. Mit ihrer Arbeit zeigt sie Intersektionen, also Überschneidungen und Überlappungen von Rassismus und Sexismus auf.

    Fußnoten

  • 1Scherr, Albert, 2016: Diskriminierung/Antidiskriminierung – Begriffe und Grundlagen, APuZ 9/2016, p. 3.

Don’t Ask Don’t Tell-Policy

Don’t Ask Don’t Tell (DADT) meint die von einigen US-Amerikanischen Städten angewandte Praktik, illegalisierte Migrant:innen, aber auch Bürger:innen der Städte im Allgemeinen, bei Kontakt mit städtischen Behörden nicht nach ihren aufenthaltsrechtlichen Papieren zu fragen und etwaige Informationen nicht an übergeordnete Behörden und Institutionen weiterzugeben. Die Praktik folgt u. a. der Erwartung, dass illegalisierte Menschen nicht Gefahr laufen, abgeschoben zu werden und daher, etwa bei erlebten Straftaten, eher die Polizei kontaktieren und die Städte so sicherer werden. Ein weiterer Vorteil ist es illegalisierten Menschen Behördengänge zu ermöglichen, die diese aus oben beschriebener Angst möglicherweise nicht angetreten hätten. 11Darling, Jonathan und Harald Bauder. 2019. Sanctuary Cities and Urban Struggles: Rescaling Migration, Citizenship, and Rights / Edited by Jonathan Darling and Harald Bauder. Manchester, UK: Manchester University Press. URL: https://www.manchesterhive.com/view/9781526134929/9781526134929.xml zuletzt geprüft am 24.06.2022

    Fußnoten

  • 1Darling, Jonathan und Harald Bauder. 2019. Sanctuary Cities and Urban Struggles: Rescaling Migration, Citizenship, and Rights / Edited by Jonathan Darling and Harald Bauder. Manchester, UK: Manchester University Press. URL: https://www.manchesterhive.com/view/9781526134929/9781526134929.xml zuletzt geprüft am 24.06.2022

Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung bestimmt, welcher europäische Staat (EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island) für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Das 1990 beschlossene „Dubliner Übereinkommen“ wurde 2003 durch die Dublin-II-Verordnung, 2013 durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt. Grundsätzlich gilt, dass der europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, in dem ein*e Asylbewerber*in zuerst das Gebiet der EU betreten hat. Stellt eine Person in einem Staat einen Asylantrag, der sich nach Prüfung des Antrags als nicht zuständig gemäß der Dublin-Verordnung erweist, wird ein Übernahmeantrag an den zuständigen Staat gestellt und die Person gegebenfalls dorthin zurückgeschoben. Ein Staat hat aber auch das „Selbsteintrittsrecht“, mit dem er die Zuständigkeit für einen Asylantrag übernehmen kann, auch wenn er laut Dublin-Regelung nicht verantwortlich ist.

Duldung und zeitlich befristet ausgesetzte Abschiebung

Eine Duldung nach § 60a Abs. 1 S. 1 AufenthG erhält vor allem, wer zur Ausreise verpflichtet ist, aber nicht abgeschoben werden kann, weil dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass lediglich die Abschiebung zeitlich befristet ausgesetzt ist.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kein Pass vorliegt oder eine Abschiebung wegen bestimmter familiärer Bindungen nicht zulässig ist. Wenn jedoch das Abschiebungshindernis wegfällt, droht akute Abschiebungsgefahr. Eine Duldung kann auch nach Ermessen erteilt werden, sofern dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder ein erhebliches öffentliches Interesse einer Abschiebung entgegenstehen.

E

Emergency Rescue Committee (ERC)

Das Emergency Rescue Committee wurde Ende Juni 1940 in New York von deutschen und amerikanischen Intellektuellen und Wissenschaftler*innen gegründet. Das Ziel der Hilfsorganisation war die Rettung von verfolgten Künstler*innen und Politiker*innen aus Frankreich in die USA. Unmittelbarer Anlass war das am 22. Juni 1940 geschlossene Waffenstillstandsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich, in dem sich Frankreich zur Auslieferung von deutschen Geflüchteten verpflichtete. Der Journalist Varian Fry wurde im Auftrag der Organisiation nach Frankreich entsandt, um vor Ort die Hilfe für die Flüchtlinge zu organisieren.In Marseille begann Fry im August 1940 mit dem Aufbau des Centre Américain de Secours (CAS). Das ERC/CAS organisierte finanzielle Hilfen für Geflüchtete, half beim Zusammentragen der Papiere für die weitere Flucht und arbeitete eng mit anderen Hilfsorganisationen zusammen. Unter dem Deckmantel dieser Tätigkeit arbeitete das CAS auch mit illegalen Methoden: Geflüchtete wurden beispielsweise mit gefälschten Papieren versorgt oder zu Fuß über die Pyrenäen nach Spanien geführt. Diese illegale Arbeit des ERC/CAS war der französischen Polizei nicht unbekannt geblieben, und nach einer kurzzeitigen Inhaftierung wurde Varian Fry im September 1941 aus Frankreich ausgewiesen. Durch finanzielle und personelle Schwierigkeiten stark in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, arbeitete das CAS weiter, bis es 1942 von den französischen Behörden geschlossen wurde. Es lässt sich nicht genau sagen, wie vielen Menschen das ERC/CAS – mit legalen oder illegalen Mitteln – zur Flucht verholfen hat. Man geht heute von 1.800 Fällen aus. Als International Rescue Committee existiert die Hilfsorganisation noch heute. 11N.N.: Das Emergency Rescue Committee, in: Künste im Exil, https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/emergency-rescue-committee.html.

    Fußnoten

  • 1N.N.: Das Emergency Rescue Committee, in: Künste im Exil, https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/emergency-rescue-committee.html.

Enemy Aliens

ist die angloamerikanische Rechtsbezeichnung für im Land befindende Angehörige eines Staates, mit dem sich der bezeichnende Staat im Krieg befindet. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurden in Großbritannien und den USA, aber auch in Frankreich und Deutschland, Menschen als „enemy aliens“ klassifiziert und interniert: So war diese Kategorisierung in den USA Grundlage für die Internierung japanischer Staatsangehöriger im Zweiten Weltkrieg. Auch aus Deutschland geflüchtete Menschen, die durch Entzug der Staatsangehörigkeit zu Staatenlosen geworden waren, waren von den Restriktionen und Internierungen betroffen. Im Zuge der deutschen Besetzung Frankreichs im Sommer 1940 wurden viele schon vorab als „enemy aliens“  oder auf französisch „indésirables“ klassifizierte Geflüchtete u.a. aus Deutschland und Italien in französische Lagern interniert. Diese politischen Maßnahmen waren begleitet von einem gesellschaftlich-medialen Diskurs der Abwehr von Geflüchteten und Immigrant*innen, der gesellschaftliche Missgunst und Ausgrenzung mit sich brachte.

EU-Türkei-Abkommen

Die am 18. März 2016 vom Europäischen Rat beschlossene und ab dem 20. März 2016 in Kraft getretene Erklärung EU-Türkei ist ein Abkommen, durch das weniger Menschen die Europäische Union auf irregulierten Wegen über die Türkei – meistens über das Mittelmeer – erreichen sollten. Das Abkommen sieht vor, dass jede Person, die nach einer Prüfung der griechischen Behörden als nicht asylberechtigt gilt, zurück in die Türkei abgeschoben wird. Im Gegenzug sollte die gleiche Anzahl asylsuchender Personen aus Syrien von der EU aufgenommen werden. Die Türkei erhielt insgesamt sechs Milliarden Euro für die Grund- und Gesundheitsversorgung sowie die Bildung der Geflüchteten.
Das Abkommen hat zwar dazu geführt, dass deutlich weniger Menschen die EU über die Türkei erreichen, gilt aber auch als Beweis der Abschottungspolitik der EU und ihrer gescheiterten Menschenrechts- und Asylpolitik. Das Abkommen wird u. a. deshalb kritisiert, weil dadurch sowohl in der Türkei als auch auf den griechischen Ägäisinseln viele Menschen in prekären Lebenssituationen und ohne Aussicht auf ein ordentliches Asylverfahren feststecken: Denn aus der Türkei herauszukommen, ist seit dem Abkommen fast unmöglich geworden, und wer die griechischen Inseln nach März 2016 erreicht hat, darf nicht weiter auf das Festland. In beiden Ländern funktioniert sind die Asylsysteme zu überlastet, um das Abkommen wie geplant umzusetzen. Zudem verstoßen die häufig ohne vorherige Prüfungen der Asylberechtigung durchgeführten Rückschiebungen in die Türkei gegen europäisches Asylrecht. Auch die im Abkommen vorgesehene Aufnahme von Geflüchteten aus der Türkei funkioniert nur sehr selten.
Das Abkommen und die Möglichkeit der Türkei, die Grenzen zur EU für Geflüchtete wieder passierbar zu machen, gelten als politisches Druckmittel auf die EU, zum Beispiel um Visa-Erleichterungen und ein neues Zollabkommen zu erwirken. Im März 2020 öffnete die türkische Regierung die Grenzen im Westen und erklärte, dass sie die Geflüchteten nicht mehr an der Weiterreise hinderte.

F

Flüchtling – Geflüchtete*r – Schutzsuchende – Zwangsmigrant*innen

Der Begriff „Flüchtling“ gilt in den letzten Jahren immer mehr als umstritten. Die einen beziehen sich auf die rechtlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention etablierte Definition und den damit verbundenen Schutzstatus eines „Flüchtlings“ in klarer Abgrenzung von anderen Migrant*innen. Der Begriff „Flüchtling“ umfasst demnach nur Personen, die nachweisen können, dass sie in ihrem Herkunftsstaat verfolgt werden oder vor gewaltsamen Konflikten fliehen müssen.

Andere sehen in diesem Begriff vor allem eine (national-)staatliche Ordnungskategorie, die damit viele Schutzsuchende ausschließt, die keinen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nationaler asylrechtlicher Regelungen erwarten können. Negative Migrationsgründe wie Umwelt- und Klimaveränderungen werden jedoch ebenso wie Armut nicht als Gründe für die Gewährung des Flüchtlingsstatus angesehen. Um sichtbar zu machen, dass Flucht nicht immer klar trennbar von anderen Migrationsformen ist, spricht man heute zudem von „mixed migration“.

Da die Endung „ling“ im Deutschen abschätzige Konnotationen hervorruft, gehen viele Menschen zudem dazu über, stattdessen von „Geflüchteten“ zu sprechen. Sofern es nicht um abweichende historische, rechtliche oder Selbstbezeichnungen handelt, wird auch im We Refugees Archiv von „Geflüchteten“ gesprochen.

Der Begriff „Zwangsmigrant*innen“ (forced/coerced migrant) etablierte sich in den 1980er Jahren immer stärker als Alternativbegriff und bezieht sich auf alle möglichen Formen von erzwungener Migration, darunter auch Deportation. Da es kaum legale Wege der Einwanderung in die Länder des globalen Nordens gibt, müssen sich Migrant*innen wie auch Zwangsmigrant*innen häufig auf Schmuggler*innen verlassen, erhalten keinen internationalen Schutz und sind damit von den Entscheidungen des Aufnahmestaats abhängig.

In Deutschland werden alle Ausländer*innen Schutzsuchende genannt, die sich nach Angaben des Registers unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Menschen, bei denen ein Asylverfahren läuft, die einen befristeten oder unbefristeten Schutzstatus zuerkannt bekommen haben oder die sich nach der Ablehnung von Asylbegehren und humanitärem Aufenthaltstitel weiter in Deutschland aufhalten.

Im We Refugees Archiv werden Geschichten von Geflüchteten gesammelt, die sich selbst als solche begreifen, ohne eine an der Komplexität von Migrationsgründen scheiternde Definition vorzugeben.

 

G

Genfer Flüchtlingskonvention

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK, eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) ist das Fundament des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie wurde 1951 verabschiedet und war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Geflüchtete direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Um den geänderten Bedingungen von Geflüchteten weltweit gerecht zu werden, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert. Insgesamt 148 Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten.

Sie verschafft heute Menschen weltweit rechtliche Anerkennung, die gezwungen sind, aufgrund ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen [ihrer] politischen Überzeugung“ (Artikel 1, GFK) ihr Land zu verlassen, um in einem anderen Zuflucht zu suchen. Diese Definition schließt nur diejenigen Geflüchteten ein, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden, und lässt damit Binnengeflüchtete außen vor.

Sie definiert eindeutig, wer ein „Flüchtling“ ist, regelt, wer als „Flüchtling“ anerkannt wird und wer vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen ist (z. B. Kriegsverbrecher*innen) und legt Mindeststandards für die Behandlung von Personen fest, welche die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Kernstück des Abkommens ist das das non-refoulment Prinzip, welches die Ausweisung und Zurückweisung in ein Land verbietet, in dem das Leben oder die Freiheit des Flüchtlings bedroht sind.

Immer lauter werden die Forderungen über die Aufnahme weiterer Regelungen in die Genfer Flüchtlingskonvention. Es geht um die Gewährung von Schutz und Unterstützung all jener Menschen, die heute vermehrt aus Gründen wie u. a. ausgeprägter Armut, Umweltveränderungen bzw. Umweltkatastrophen oder Folgen von großangelegten Entwicklungsprojekten bedroht sind und ihr Herkunftsland verlassen.

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

Zwei Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme verabschiedete die Reichsregierung am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Das Gesetz diente als Handhabe zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Davon betroffen waren auch alle Beamt:innen und Angestellten jüdischer Herkunft. Der in diesem Gesetz erstmals ausformulierte „Arierparagraph“ (Paragraph 3) verbot die Beschäftigung von „Nichtariern“ im öffentlichen Dienst, die in den sofortigen Ruhestand zu versetzen waren.

H

HICEM

wurde 1927 als Verbund aus drei Emigrationshilfsorganisation für jüdische Menschen: 1. HIAS, eine amerikanische Organisation mit Sitz in New York; 2. die Jewish Colonisation Association mit Sitz in Paris und 3. Emigdirect mit Sitz in Berlin. Während des Holocaust konnte HICEM Dutzende von lokalen jüdischen Komitees in der ganzen Welt miteinander verbinden und Tausende jüdischer Flüchtlinge in sichere Häfen in den Vereinigten Staaten, Süd- und Mittelamerika, im Fernen Osten und in Australien bringen.

Holocaust – Shoah – Khurbn

sind Bezeichnungen für den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Jüdinnen*Juden.

Das Wort Holocaust ist international die gebräuchlichste Bezeichnung. Es stammt von dem griechischen Wort holókaustus („gänzlich verbrannt“), das in der griechischen Übersetzung des Tanach (Septuaginta) als Equivalent für das Hebräische olah (Brandopfer) eingeführt wurde. Bereits während des Zweiten Weltkriegs tauchte in den internationalen Medien die Bezeichnung sowohl für allgemeine Verwüstungen des Krieges als auch sukzessive für die Verfolgung und Vernichtung der europäischen Jüdinnen*Juden durch die Nationalsozialisten auf. Nach dem Krieg setzte sich Holocaust zunächst im angelsächsischen Sprachgebiet durch und fungiert inzwischen als allgemeiner Begriff für die systematische Vernichtung von Bevölkerungsgruppen sowie als spezifischer Begriff für die Vernichtung der europäischen Jüdinnen*Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seinen Helfern. Aufgrund seiner Etymologie und theologischen Konnotation der Opferung ist der Begriff jedoch durchaus umstritten.

Der Genozid an den europäischen Jüdinnen*Juden wird seit der israelischen Unabhängigkeitserklärung 1948 auch als Shoah bezeichnet. Ha-Shoah heisst auf Hebräisch „Zerstörung“ oder „Katastrophe“. Anders als der Begriff Holocaust stammt der Begriff Shoah somit aus dem Hebräischen, welches der Israelische Staat zur Nationalsprache des jüdischen Volkes erhoben hat. Er wird daher oft als Bezeichnung bevorzugt, insbesondere auch aufgrund der als unproblematischer angesehenen Konnotation der Naturkatastrophe.

Khurbn ist der jiddische Begriff für Zerstörung und war die instinktive Bezeichnung für die Verfolgungen unter deutscher Besatzung, die von der größten jüdischen Opfergruppe verwendet wurde: jiddisch-sprechenden Jüdinnen*Juden. Auch khurbn ist biblischen Ursprungs und bezeichnet die Zerstörung des ersten und zweiten Tempel in Jerusalem. Die Vernichtung jüdischen Lebens und Kulturwelten durch das nationalsozialistische Deutschland wurde somit begrifflich in Kontinuität zu den biblischen Katastrophen gesetzt und oft noch als driter khurbn (dritte Zerstörung) spezifiziert. Aufgrund der hegemonialen Rolle des Hebräischen in der Nachkriegszeit wurde das jiddische Zerstörungslexikon jedoch weitläufig marginalisiert und findet erst seit Kurzem wieder Eingang in vor allem wissenschaftliche Diskurse.

I

Immigration and Customs Enforcement (ICE)

Die United States Immigration and Customs Enforcement (ICE) ist eine bundesstaatliche Behörde, die dem Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten untergeordnet ist. Sie ist als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 im Jahr 2003 gegründet worden und hat die Aufgabe, die Einwanderung zu überwachen und illegalisierte Menschen abzuschieben, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

In den ersten Wochen der Trump-Präsidentschaft sind die Verhaftungen von Einwander:innen um über 30 Prozent gestiegen. Während die Obama-Regierung die ICE angewiesen hatte, nur Einwander:innen mit Vorstrafen zu verhaften, haben sich die Verhaftungen von Einwanderern ohne Vorstrafen seit Trumps Wahl mehr als verdoppelt.

 

Integrationskurs

Integrationskurse für Zuwander*innen wurden in Deutschland mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 bundesweit eingeführt. Sie bestehen aus einem mehrstufigen Sprachkurs und einem sogenannten Orientierungskurs, in dem Wissen über deutsches Recht, Geschichte und Kultur vermittelt wird. Der Integrationskurs wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Der Zugang zum Integrationskurs hängt vom Aufenthaltsstatus und von der Bleibeperspektive ab: Während Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder hoher Bleibeperspektive – letztere auch schon während des Asylverfahrens – Zugang zu Integrationskursen haben bzw. dazu verpflichtet werden können, ist der Zugang den meisten Asylbewerber*innen während des Asylverfahrens und Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ verwehrt.

 

J

Jüdische Kontingentflüchtlinge

Von 1991 bis 2005 konnten Jüdinnen*Juden und deren Angehörige sowie Menschen mit jüdischen Vor­fahr*innen aus der ehemaligen Sowjet­union unter dem „Kontingentflüchtlingsgesetz“ vom 9. Januar 1991 nach Deutschland einwandern. Somit gab es keine offizielle „jüdische Migration“ nach Deutschland, jedoch schaffte man einen rechtlichen Rahmen für eine symbolpolitische Migration von Jüdinnen*Juden. Die Einwanderer*innen kamen sowohl nach West-Berlin als auch mit Touristenvisa nach Ost-Berlin. Da nationale Zugehörigkeit in der UdSSR bei (Nicht-)Jüdinnen*Juden väterlicherseits geführt wurde, viele jüdische Gemeinden in Deutschland sich aber am halachischen Religionsgesetz (nach dem die jüdische Religion durch die Mutter weitergegeben wird) orientierten, standen viele Ankommende vor verschlossenen Türen. Nur ca. 85.000 der knapp 220.000 Einwanderer*innen fanden den Weg in die jüdischen Gemeinden der Bundesrepublik. Diese Menschen retteten de facto ein institutionalisiertes jüdisches Leben in Deutschland: Hätte die Einwanderung nicht stattgefunden, gäbe es im heutigen Deutschland keine jüdischen Gemeinden jenseits der Großstädte mehr. Im Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft, nach dem Jüdinnen*Juden nach einem Punktesystem nach Deutschland einwandern können.

K

Komitet

Komitet tsu zamlen materialn vegn yidishn khurbn in Poyln 1939 (Komitee zum Sammeln von Material über die Zerstörung jüdischer Gemeinden in Polen 1939) wurde im November 1939 von einem polnisch-jüdischen Geflüchtetenkollektiv in Vilnius gegründet, um auf Basis von Geflüchtetenberichten die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland gegen die jüdische Bevölkerung im besetzten Polen zu dokumentieren. Sie gilt als eine der frühesten historischen jüdischen Komission, die im Schatten des einsetzenden Holocaust dokumentarisch Widerstand leistete.

Konferenz von Évian

Vom 6.-15. Juli 1938 fand im französischen Évian-les-Bains eine Konferenz von Vertretern von 32 Staaten und 24 internationalen Hilfsorganisationen statt, in der über die mögliche Aufnahme von jüdischen Geflüchteten aus Deutschland und Österreich verhandelt wurde. Bis auf eine Ausnahme weigerten sich alle teilnehmenden Staaten, mehr Geflüchtete aufzunehmen: Der dominikanische Diktator Rafael Leónidas Trujillo Molina strebte an, sein Land weißer zu machen, und bot zu diesem Zweck die Aufnahme von Geflüchteten aus Europa an. Die Online-Ausstellung „Geschlossene Grenzen – Die internationale Flüchtlingskonferenz von Évianz 1938“ beleuchtet die Konferenz und ihre Hintergründe.

L

La Bestia

Spanisch für „die Bestie“. Ein umgangssprachlicher Begriff, der sich auf die Güterzüge in Mexiko bezieht, mit denen Migrant:innen in die Vereinigten Staaten reisen.

La Migra

– ein spanischer Slangausdruck für eine:n Migrationsagent:in, eine:n Beamt:in oder eine Migrationsagentur

M

Migrationsregime

Der Begriff Migrationsregime reflektiert die Beziehung von Migration, ihren Akteuren und Migrationspolitik, also der Regulation von Migrationsverhältnissen. Dies impliziert Fragen von Handlungsmacht (Agency) der Migration bzw. Migrant*innen im Aushandlungsprozess. Der Begriff erfreut sich großer Beliebtheit, obwohl es noch kein breit geteiltes Verständnis über die Nutzung und Interpretation des Begriffs innerhalb der Migrationsforschung gibt.

Mittelamerikanische Straßengangs: Barrio 18 und Mara Salvatrucha (MS 13)

Aufgrund fehlender sozialer Auffangstrukturen schlossen sich in Los Angeles und anderen Großstädten bereits seit den 1980er Jahren insbesondere junge mittelamerikanische Migrant:innen in Gangs zusammen. Anstatt das Migrationsproblem an der Wurzel zu packen, wurden Einwanderer:innen aus Mittelamerika unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung in großer Zahl in ihre Heimatländer abgeschoben, wo sie als Teil des regionalen Gewaltmilieus für erneute Fluchtbewegungen nach Nordamerika sorgen.

In den urbanen Zentren der mittelamerikanischen Staaten Honduras, Guatemala und El Salvador – dem „nördlichen Dreieck“ – agieren kriminelle Straßenbanden. Die verfeindeten Barrio 18 und Mara Salvatrucha (auch kurz MS13 oder nur Mara genannt) zählen mit mehreren Zehntausend Mitgliedern zu den größten Gruppen. Obwohl sie in allen Ländern des nördlichen Dreiecks vertreten sind, agieren die einzelnen Verbände weitestgehend unabhängig. Seit den 2000er Jahren verfolgen die Regierungen von Honduras, Guatemala und El Salvador eine „Politik der harten Hand“ (mano dura) gegen die Straßenbanden und brachten in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Mitglieder hinter Gitter. Ihren kriminellen Aktivitäten hat dies jedoch keinen Abbruch getan. Die überfüllten Gefängnisse haben sich zu regelrechten Hauptquartieren entwickelt, von wo aus u.a. die Erpressung von Bus- und Taxiunternehmern, Straßenhändlern, Ladenbesitzern und Privatpersonen beauftragt und gesteuert wird.

 

 

Mixed Migration

Die wachsende Diversität der Migrationsgründe sowie die zunehmenden Mischformen von Zwangsmigration und freiwilliger Migration bringen es mit sich, dass es immer schwieriger wird, die Motive und Wege von Geflüchteten und Migrant*innen klar zu unterscheiden. Dies ist umso problematischer, weil sich seit der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1951 die Ursachen für Flucht geändert haben: Von einer primär individuellen oder gruppenspezifischen Verfolgung zu einer Flucht aus allgemeiner oder geschlechtsspezifischer Gewalt oder einer Bedrohung, die durch die Zerstörung der wirtschaftlichen und ökologischen Lebensgrundlagen verursacht wird. Zudem nutzen Geflüchtete und Migrant*innen geleitet von Menschenschmuggler*innen zunehmend die gleichen (irregulären) Migrationswege. Viele Migrant*innen versuchen, sich in Zielländern niederzulassen, indem sie Asyl beantragen, weil die meisten Industrie- und Schwellenländer Geflüchteten und Migrant*innen keine ausreichenden legalen Migrationsmöglichkeiten bieten. Dieser Komplexität von Mobilitätsformen werden bestehende Konzepte und Terminologien der Migrationsforschung noch nicht gerecht.

 

Münchner Abkommen

Das „Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938“, kurz Münchner Abkommen, gilt als Höhepunkt der britisch-französischen Appeasement-Politik gegenüber Hitler und bestimmte, dass die Tschechoslowakei das Sudetenland an das Deutsche Reich abtreten und innerhalb von zehn Tagen räumen musste. Unter Ausschluss tschechoslowakischer und sowjetischer Vertreter wurde es in der Nacht vom 29. auf den 30. September 1938 von den Regierungschefs Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Édouard Daladier und Benito Mussolini unterzeichnet, um die „Sudetenkrise“ zu beenden und so vorerst den Krieg zu verhindern, den Hitler durch einen internationalen Konflikt um die Autonomie der Sudentendeutschen provozieren wollte. Selbst die Tschechoslowakei akzeptierte das Diktat des Abkommens in der Hoffnung, einen Krieg zu vermeiden. Der Einmarsch der Wehrmacht begann am 1. Oktober 1938. Polen besetzte infolge des Abkommens am 2. Oktober 1938 das Teschener Gebiet. Im Ersten Wiener Schiedsspruch am 2. November 1938 erhielt auch Ungarn Gebiete in der Südslowakei und der Karpatoukraine. Unter Bruch des Münchner Abkommens lies Hitler am 15./16. März 1939 auch die sogenannte „Rest-Tschechei“ besetzen.

N

New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten

Am 19. September 2016 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten. Die New Yorker Erklärung bekräftigt die Bedeutung des internationalen Flüchtlingsregimes und enthält ein breites Spektrum an Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung und Verbesserung der Mechanismen zum Schutz von Menschen in Bewegung. Sie hat den Weg für die Verabschiedung zweier neuer globaler Pakte im Jahr 2018 geebnet: ein globaler Pakt über Flüchtlinge und ein globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration.

Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland

Die Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland war eine Selbsthilgeorganisation, die 1933 von Philipp Schwartz in der Schweiz (Zürich) gegründet wurde und im nationalsozialistischen Deutschland verfolgten Wissenschaftler:innen neue Arbeitsplätze im Ausland vermittelte. Die Vermittelten hatten sich verpflichtet, ein Monatsgehalt — in Raten — an die Notgemeinschaft zu zahlen, so daß deren finanzielle Situation sich zusehends besserte. Eines ihrer wesentlichen Prinzipien bestand darin, daß erfolgreich vermittelte Emigrant:innen in ihrem neuen Wirkungskreis Möglichkeiten eruierten, um weiteren gefährdeten oder entlassenen Personen, nicht nur Professor:innen, sondern auch Assistent:innen, medizinischem Fachpersonal oder Doktorand:innen, den Weg in die Emigration zu ebnen. Das wurde in Istanbul weitgehend verwirklicht.

Nachdem der Leiter der Notgemeinschaft, Philipp Schwartz, selbst 1933 einen Ruf nach Istanbul erhalten hatte, wurde Fritz Demuth zu seinem Nachfolger gewählt. Er führte die Organisation, die im Jahr 1936 nach London übersiedelte, bis 1946 weiter.

 

O

ORT

Obshchestvo Remeslennago i Zemledelecheskago Truda Sredi Evreev v Rossii (Gesellschaft für handwerkliche und landwirtschaftliche Arbeit unter Juden in Russland). Seit 1880 finanzierte ORT Handwerksausbildungen, um Handwerk und Landwirtschaft unter Juden zu fördern. Die Organisation engagierte sich auch schon früh im Bereich von Geflüchtetenangelegenheiten. Oft in Zusammenarbeit mit anderen jüdischen Hilfsorganisationen wie dem American Jewish Joint Distribution Committee blieb ORT bis 1938 aktiv in der Sowjetunion und arbeitete außerdem in Polen und anderen neugeschaffenen unabhängigen Staaten Osteuropas. Sogar unter deutscher Besatzung führte die Organisation ihre Aktivitäten im Geheimen in Ghettos weiter. Nach dem Krieg nahm ORT die Aktivitäten in Polen (mit Unterbrechungen), in Rumänien, Bulgarien und Ungarn wieder auf. Nach 1991 kehrte sie in das postsozialistische Russland und Ukraine zurück und begann wieder damit, Schulen zu eröffnen.

Othering / Fremd-Machung

ist ein Begriff, der den Prozess des Ausschlusses von Einzelpersonen oder Gruppen, in der Regel Minderheiten, durch andere Gruppen beschreibt, indem sie ihnen (zumeist negative) Eigenschaften zuschreiben, die sie als „anders“ oder entgegengesetzt zu ihren eigenen kennzeichnen. Othering findet gewöhnlich in einem Umfeld von Machtdynamiken statt, in dem die betreffenden Einzelpersonen oder Gruppen strukturell diskriminiert werden.

OZE

Obshchestvo okhraneniia zdorov’ia evreiskogo naseleniia, später Obschestvo zdravookhraneniia evreev (Gesellschaft für die Gesundheitsversorgung der jüdischen Bevölkerung): 1912 in St. Petersburg gegründet, widmete sich OZE der Förderung von Gesundheit, Hygiene und Kinderfürsorge unter der jüdischen Bevölkerung vorest im zarischen Russland. Während des Ersten Weltkrieges war die Organisation gezwungen, ihre Aufmerksamkeit weg von ihrer Langzeitmission auf großangelegte medizinische Notfallhilfe für jüdische Geflüchtete und displaced persons zu lenken. OZEs Arbeit in Russland endete 1921. Im gleichen Jahr wurde mit der finanziellen Hilfe des Joint OZE in Litauen etabliert. Die polnische Zweigstelle wurde ebenfalls 1921 in die nationale Organisation Towarzystwo Ochrony Zdrowia Ludności Źidowskiej (Gesellschaft für die Gesundheitssicherung der jüdischen Bevölkerung in Polen) transformiert. Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 zog OZE-Union nach Paris um, wo sich der Hauptsitz der Organisation nun unter dem Namen OSE (Oeuvre de Secours aux Enfants) World Union noch heute befindet.

P

Pogromnacht

Mit Pogromnacht werden die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 vom nationalsozialistischen Regime initiierten, organisierten und gelenkten Gewaltaktionen gegen Jüdinnen*Juden in Deutschland (inkl. dem „angeschlossenen“ Österreich) bezeichnet. Zwischen dem 7. und 13. November wurden knapp 1000 Jüdinnen*Juden ermordet und ab dem 10. November circa 30 000 Jüdinnen*Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, in denen mindestens weitere 400 ermordet wurden oder an Haftfolgen starben. Es wurden außerdem tausende Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie Geschäfte und Wohnungen jüdischer Eigentümer und jüdische Friedhöfe zerstört. Die Pogrome markieren einen entscheidenden Eskalationspunkt in der Matrix Holocaust.

R

Racial Profiling

Racial Profiling bezeichnet die rassistische Praxis der polizeilichen Kontrolle und anderer Maßnahmen infolge eines Verdachts allein aufgrund von rassifizierten und ethnisierten Merkmalen von Menschen, zumeist aufgrund ihrer Hautfarbe oder vermeintlichen Religion. Anlasslose Polizeikontrollen sind ein Verstoß gegen das Grundgesetz und internationale Antidiskriminierungskonventionen, jedoch werden sie durch eine Reihe von polizeilichen Gesetzen ermöglicht. Racial Profiling kann als physische und psychische Gewalt erlebt werden und schwere Folgen für die Betroffenen haben, da die Kontrolle im öffentlichen Raum Demütigung und Druck bedeutet.

Rassismus

Rassismus ist ein gesellschaftliches hierarchisches Ordnungsphänomen. In der heutigen Gesellschaft geht es nur an der Oberfläche um Migration, es geht vielmehr um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit. Als gesellschaftliches Ordnungsphänomen passt es sich an den jeweiligen historischen Kontext an und entwickelt sich weiter, womit es über Jahre hinweg – jedoch auch zeitgleich – unterschiedliche Formen von Rassismus geben kann. Heute wird eher der Begriff „Kultur“, kaum noch der Begriff „Rasse“ verwendet, um Differenzen herzustellen und ein Ranking mit der dominanten Kultur an oberster Stelle festzuschreiben.

Rassismus kann als eine Intersektion an der Schnittstelle zwischen Diskriminierung (als Handlung) und sozialer Ungleichheit (als Folge) gedeutet werden. Wie es bei Diskriminierung um Ungleichbehandlung geht, geht es bei Rassismus um die Analyse von Diskursen, historischen Kontinuitäten oder Wissensbestände innerhalb von hierarchisierenden und machterhaltenden Systemfunktionen. 11Naika Foroutan am 27. November 2020 in Migazin: https://www.migazin.de/2020/11/27/rassismus-in-der-postmigrantischen-gesellschaft/print/.

Homophobie, Klassismus und Sexismus verstärken ebenso wie Rassismus soziale Ungleichheiten. Insofern hängen die in der angelsächsischen Diskriminierungs- und Rassismusforschung entwickelten Kategorien race, class und gender als Differenzmarker und Systemträger analytisch untrennbar zusammen.

    Fußnoten

  • 1Naika Foroutan am 27. November 2020 in Migazin: https://www.migazin.de/2020/11/27/rassismus-in-der-postmigrantischen-gesellschaft/print/.

Refugeedom

Das Konzept refugeedom wurde von Peter Gatrell geprägt und umschließt nicht nur die gesetzlichen Gegebenheiten, die hinter dem Konzept von Flucht stehen, sondern auch die Erfahrungen von Geflüchteten und wie diese in den Medien und in kultureller Hinsicht repräsentiert werden. Damit wird die interdependente Beziehung zwischen geflüchteten und flüchtenden Menschen, der Gesellschaft und dem Staat betont. Refugeedom zeigt auf, dass Kategorien um den Begriff refugee historisch gewachsen und veränderbar sind: Die Bedeutungsinhalte der Kategorie refugee werden sowohl von Staaten als auch von internationalen Hilfsorganisationen und geflüchteten Menschen selbst geprägt.

Reichsfluchtsteuer

Steuer, die bei der Ausreise aus dem Deutschen Reich zu bezahlen war. Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931 gegen die Kapitalflucht ins Ausland geschaffen, wobei zunächst jene AuswanderInnen, die über mehr als 200.000 Reichsmark Vermögen bzw. über ein Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Reichsmark verfügten, ein Viertel des Vermögens abgeben mussten. Seit 1934 wurde die Abgabe bereits bei Vermögen von 50.000 Reichsmark und 10.000 Reichsmark Jahreseinkommen erhoben und die Freigrenze für genehmigungsbedürftige Geschäfte immer weiter gesenkt. Mit der massenhaften Flucht (vor allem von Jüdinnen und Juden) aus dem Deutschen Reich wurde die Reichsfluchtsteuer nach 1933 immer mehr zur „Menschenfluchtsteuer“ und gemeinsam mit anderen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen zum Bestandteil der nationalsozialistischen Ausplünderungs- und Vernichtungspolitik.

Reichsfluchtsteuer, Judenvermögensabgabe, Ausbürgerungsenteignung

Im Jahr 1931 führte die Weimarer Republik die „Reichsfluchtsteuer“ ein, um den Abfluss von Kapital zu verhindern. Dieses Gesetz nutzte das Reichsfinanzministerium des nationalsozialistischen Deutschlands, um im Reich lebende Jüdinnen*Juden fiskal auszubeuten.

Mit dem Machtantritt der Nationalsozialist*innen wurde die Reichsfluchtsteuer auch für Menschen erhoben, die aus dem Deutschen Reich flohen. Wenn eine Person Deutschland verließ, ohne diese Steuer zu entrichten, wurde ihr Vermögen beschlagnahmt und ein sogenannter Steuersteckbrief erlassen – ein neu geschaffenes Instrument, von dem die Finanzämter ausgiebig Gebrauch machten. Ein solcher Steuersteckbrief wurde im Reichsanzeiger und im Reichssteuerblatt veröffentlicht und enthielt die Aufforderung, den Steuerpflichtigen, falls er im Inland angetroffen werde, vorläufig festzunehmen und ihn unverzüglich dem Haftrichter vorzuführen.

Dabei konnte die Steuer häufig aus von den Betroffenen nicht zu vertretenden Gründen nicht gezahlt werden: beispielsweise weil keine Banküberweisungen mehr durchgeführt werden konnten (üblicherweise sperrte die Gestapo bei einer illegalen Ausreise das Konto), oder weil eine Veräußerung von Grundbesitz kurzfristig nicht möglich war.

Bereits 1934 erhielt durch ein Änderungsgesetz zur Reichsfluchtsteuer die Finanzverwaltung zusätzlich die Möglichkeit, bei Verdacht auf Auswanderungsabsichten einen Sicherheitsbescheid in exakt der Höhe der Reichsfluchtsteuer (25 Prozent auf das Gesamtvermögen) zu erlassen – damit konnte diese Sondersteuer praktisch als Vorauszahlung erhoben werden. Anfänglich wurden hierbei noch Kriterien wie die Beantragung eines Reisepasses zu Grunde gelegt, doch seit 1938/39 überzogen die Berliner Finanzämter die meisten vermögensteuerpflichtigen Jüdinnen*Juden mit einem Sicherheitsbescheid. Als Begründung hierfür findet sich in den überlieferten Steuerakten regelmäßig der Hinweis auf die jüdische Herkunft des Steuerpflichtigen.

Die Ausbürgerungsenteignung war die materielle Ausplünderung von Jüdinnen*Juden, die seit 1933 vom Deutschen Reich ausgebürgert worden waren.

Im Anschluss an den Novemberpogrom von 1938 wurde den deutschen Jüdinnen*Juden in ihrer Gesamtheit am 12. November 1938 eine Sonderzahlung von 1 Milliarde Reichsmark auferlegt und die Finanzverwaltung von Hermann Göring mit der praktischen Durchführung beauftragt. Die sogenannte „Judenvermögensabgabe“ betrug für jeden deutschen Juden 20 Prozent des Gesamtvermögens und war in vier Raten an die zuständigen Finanzämter zu leisten. Die Abgabepflicht bestand ab einem Mindestvermögen von 5.000 Reichsmark. Als absehbar war, dass die verordnete Milliarde auf diese Weise nicht zustande kam, wurde eine weitere Rate von 5 Prozent beschlossen, sodass im Ergebnis die „Judenvermögensabgabe“ 25 Prozent ausmachte.

Somit ist die Fluchtsteuer ein Beispiel für die Verbrechen der als unpolitisch angesehenen „ganz normalen“ Finanzämter, die neben eigens für die Enteignung der deutschen Jüdinnen*Juden eingerichteten Sonderdienststellen an der wirtschaftlichen Existenzvernichtung der jüdischen Bevölkerung beteiligt waren.

Relocation Programm

Das Relocation Programm sieht die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Staat der Europäischen Union (EU) in einen anderen vor, mit dem Ziel, einzelne Mitgliedsstaaten zu entlasten.
Die Auswahl der schutzsuchenden Personen im aktuell laufenden Relocation-Programm basiert auf Vorschlägen von staatlichen Stellen in Italien und in Griechenland mit Unterstützung durch Mitarbeitende der EASO. Das EASO (European Asylum Support Office) OFFICE) besteht seit 2011 und ist die Agentur der Europäischen Union zur Unterstützung von Asylfragen.

Residenzpflicht

Die Residenzpflicht wird Asylbewerber*innen während ihres Verfahrens und Geduldeten von Behörden auferlegt und legt fest, dass sie sich legal nur in einem bestimmten Aufenthaltsbereich aufhalten rüfen. Dieser ist in der Regel der Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde und Aufnahmeeinrichtung. In der Regel verfällt die Residenzpflicht nach drei Monaten bzw. nach Verlassen der Landesaufnahmeeinrichtung. Die Verpflichtung bleibt aber beispielsweise für Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ bestehen.

 

S

Schutzquote

Die Schutzquote bzw. Gesamtschutzquote bezeichnet den Anteil der Asylanerkennungen unter allen Asylentscheidungen, die das BAMF in einem bestimmten Zeitraum, für ein bestimmtes Herkunftsland getroffen hat. Zu den Asylanerkennungen werden dabei die Schutzformen der Asylanerkennung, des Flüchtlingsstatus, des subsidiären Schutzes und des Abschiebeverbots gezählt. Die bereinigte Schutzquote berechnet sogenannte ‚formelle Entscheidungen‘ nicht ein – also zum Beispiel Abgaben des Asylverfahrens an andere Staaten durch das Dublin-Verfahren – und fällt somit höher aus als die Gesamtschutzquote.

 

Sephardim

Als Sephardim bezeichnen sich Jüdinnen*Juden, die ihre kulturelle Herkunft auf die jüdischen Gemeinden der Iberischen Halbinsel (Spanien und Portugal) zurückführen, wo sie bis zu ihrer Vertreibung 1492 und 1513 lebten und florierten. Nach der Flucht ließen sich Sephardim zum größten Teil im Herrschaftsgebiet des Osmanischen Reiches und in Nordwestafrika nieder. Ein kleiner Teil siedelte sich auch in Nordeuropa an sowie in den Vereinigten Staaten und im globalen Süden. Sephardische Kultur unterscheidet sich von der mittel- und osteuropäisch geprägten aschkenasischen durch gesonderte religiöse Gesetze, Riten, Liturgie und Bräuche. Sephardim und ihre Nachkommen entwickelten ihre eigenen Mundarten, Varianten des Spanischen oder Portugiesischen, von denen Ladino die Bekannteste ist.

Sichere Herkunftsstaaten

Einige europäische Staaten haben in ihrem Asylrecht das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“ verankert. Als solche werden bestimmte Staaten eingestuft, aus denen viele Menschen als Asylbewerber*innen kommen, von denen aber aufgrund der allgemeinen politischen Lage die sogenannte „Regelvermutung“ gilt. Diese beinhaltet, „dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“ (BAMF). Asylbewerber*innen aus diesen Ländern müssen diese Regelvermutung widerlegen, um nicht als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt zu werden. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll die Asylverfahren für von dort kommende Personen zum Beispiel durch verkürzte Klagefristen verkürzen. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern haben zudem weniger Rechte, zum Beispiel auf eine Arbeitserlaubnis, Teilnahme an Integrationskursen und dezentrales Wohnen. In Deutschland entscheiden Bundestag und Bundesrat über die Einstufung von Ländern als „sichere Herkunftsstaaten“. Zurzeit (Stand August 2020) sind dies neben den Mitgliedsstaaten der EU: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro, Senegal und Serbien.

 

Sicherheitsdekret (Italien)

Das sogenannte „Sicherheitsdekret“ oder offiziell die Gesetzesverordnung Nr. 113 vom 4. Oktober 2018, ab dem 1. Dezember 2018 als Gesetz Nr. 132 verabschiedet, hat viele Änderungen in Bezug auf die Regulierung des internationalen Schutzes und der Einwanderung eingeführt, die zu drastischen Einschnitten in die italienische Asylgesetzgebung und das Schutzsystem und damit zu radikalen Einschränkungen der (legalen) Möglichkeiten der Menschen, sich ein Leben in Italien aufzubauen, geführt hat.

So werden keine Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen mehr ausgestellt – und dies, wenn man bedenkt, dass etwa 20-25% der Asylanträge in den letzten Jahren in eine solche Genehmigung umgewandelt wurden. Dank humanitärer Erlaubnisse erhielten viele Migrant*innen Papiere und hatten damit die Möglichkeit, sich in die italienische Gesellschaft zu integrieren. Durch die Abschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen werden Tausende von Migrant*innen auf italienischem Territorium illegalisiert.

Auch das Aufnahmesystem in Italien wurde drastisch eingeschränkt. Das bisher gut funktionierende italienische Schutzsystem für Asylbewerber*innen und Flüchtlinge (SPRAR) sieht nur noch die Aufnahme von Migrant*innen vor, denen ein anerkannter Flüchtlingsstatus oder ein subsidiärer Schutz gewährt wurde (eine Ausnahme bilden weiterhin die unbegleiteten Minderjährigen).

Solidarity City

Im Jahre 2015 haben sich, auf Initiative des Bürgermeisters von Athen, mehrere Städte aus dem EUROCITIES-Netzwerk  zusammengeschlossen. Die Städte tragen entscheidend zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten bei, sind aber rechtlich und finanziell von nationalen Regulationen abhängig. Sie sind „solidarisch» miteinander und vernetzen sich, um eine gewisse Eigenständigkeit zu erlangen.

Special Immigrant Visa (SIV)

Aufgrund ihres Dienstes für die US-Regierung im Irak und in Afghanistan erhalten bestimmte Iraker:innen und Afghan:innen im Ausland vom US-Außenministerium den Status eines Sondereinwander:in (SIV) und werden vom US-Ministerium für Heimatschutz zugelassen.

Staatenlose

Gemäß Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen von 1954 „ist ein ‚Staatenloser‘ eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.“ Die Staatsangehörigkeit ist ein rechtlicher Bund zwischen einem Staat (einschließlich seiner Gesetze) und dessen Bürger*innen, der die Rechte und Pflichten zwischen beiden regelt.

Mit Staatenlosen meinte Hannah Arendt nicht nur diejenigen, die formell ihre Staatszugehörigkeit verloren hatten, sondern auch diejenigen, deren Staatszugehörigkeit ihnen keine Rechte mehr sichern konnte. Dies schließt die meisten Geflüchteten, die auf dem Papier noch einem Staat angehören, ein.

Städtebündnis Sichere Häfen

Im Sommer 2019 gründeten 13 Städte auf Initiative der internationalen Bewegung Seebrücke das kommunale Bündnis “Sichere Häfen” – darunter Berlin, Flensburg, Freiburg, Kiel, Marburg und Potsdam.

Die Städte erklären sich bereit, mehr Menschen aufzunehmen, als ihnen durch die nationalen Verteilungsquoten für Flüchtende zugewiesen werden. Und sie kämpfen für das Recht, endlich selbst über die Aufnahme von Menschen entscheiden zu können – was sie nach der bisherigen Rechtslage nicht dürfen. Derzeit brauchen Städte die Erlaubnis des Bundes, um ihre Beschlüsse zur zusätzlichen Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen durchzusetzen.

 

Subsidiärer Schutz und Abschiebeverbot

Wenn die Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, als subsidiäre*r Schutzberechtigte*r anerkannt werden.

In diesem Fall besteht ein Abschiebeverbot. Diese Entscheidung des BAMF muss die Ausländerbehörde akzeptieren. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, 2. Alt AufenthG zunächst für ein Jahr, die aber verlängert wird, wenn sich die Situation nicht geändert hat.

 

T

Temporärer Schutzstatus in der Türkei

Zwar hat die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterschrieben, allerdings mit dem geografischen Vorbehalt, dass diese nur für Geflüchtete aus Europa angewendet wird und nur diese in der Türkei als “Flüchtlinge” anerkannt werden können. Da für alle Geflüchteten aus anderen Ländern eine weitere gesetzliche Grundlage für deren Asylansprüche- und verfahren geschaffen werden musste, beschloss das türkische Parlament 2013 ein neues Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz damit ein neues System für Asylsuchende. Teil dieses Gesetztes war die Etablierung des temporären Schutzstatus’ ab 2014. Der temporäre Schutz wurde für Menschen geschaffen, die ihr Herkunftsland in Massen verlassen mussten und nicht dahin zurückkehren können. Dies trifft vor allem auf Geflüchtete zu, die vor dem Krieg in Syrien in die Türkei geflohen sind und den temporären Schutzstatus erhalten. Personen unter temporärem Schutz dürfen mit einer Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgehen und in der Landwirtschaft auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Neben dem temporären Schutz wurden für nicht-europäische Geflüchtete der bedingte Schutzstatus und der subsidiäre Schutzstatus geschaffen.

TOZ

Towarzystwo Ochrony Zdrowia Ludności Żydowskiej (Gesellschaft für die Gesundheitssicherung der jüdischen Bevölkerung in Polen): Anfänglich die polnische Zweigstelle der St. Petersburger Obshchestvo Zdravookhraneniia Evreev (Gesellschaft für jüdische Gesundheitssicherung) wurde TOZ 1921 in Warschau begründet, als sich diese Zweigstelle zur nationalen Organisation konsolidierte. Ihr Ziel war es, für das Gemeinwohl jüdischer Bürger im unabhängigen Polen zu sorgen und ihre Gesundheit durch Hygieneförderung und Essensversorgung sicherzustellen. Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges arbeitete TOZ für einige Zeit in Zusammenarbeit mit dem American Jewish Joint Distribution Committee weiter. Die deutsche Besatzung verhinderte ihre Aktivitäten vorerst nicht noch mischte sie sich ein, so dass die Organisation in einigen Ghettos bis circa 1942 aktiv war.

U

US Flüchtlings- und Asylstatus

Sowohl der Flüchtlings- als auch der Asylstatus sind Formen des humanitären Schutzes, der von den Vereinigten Staaten angeboten wird. Flüchtlinge sind Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten Zuflucht beantragen. Sie werden durch das U.S. Refugee Admissions Program (USRAP) bearbeitet. Asylbewerber:innen befinden sich bereits in den USA. Seit 2021 warten bereits über 1,1 Millionen Asylbewerber:innen auf die Entscheidung über ihre Anträge. Asylbewerber:innen sind nicht berechtigt, Unterstützung durch das USRAP in Anspruch nehmen, haben aber Anspruch auf bestimmte andere Formen der Unterstützung und Dienstleistungen staatlicher, privater und gemeinnütziger Einrichtungen und können unter bestimmten Bedingungen eine Beschäftigungsgenehmigung unter bestimmten Bedingungen beantragen.

Die Rechtsgrundlage für die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerber:innen in den Vereinigten Staaten begann mit dem Refugee Act von 1980, in dem der Begriff „Flüchtling“ definiert und das Aufnahme- und Unterbringungsprogramm (Reception and Placement – R&P) für die Erstansiedlung in der Verantwortung des US-Außenministeriums und das Amt für die Neuansiedlung von Flüchtlingen (Office of Refugee Resettlement, ORR) im Gesundheitsministerium (Department of Health and Human) regelt. Der:die Präsident:in der Vereinigten Staaten, in Absprache mit dem Kongress, legt jedes Jahr die Zahl der Flüchtlinge fest.

In den USA besteht demnach der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylbewerber:innen in dem Ort, an dem die Person um Schutz bittet. Asylbewerber:innen beantragen Schutz nach ihrer Ankunft in den USA, im Gegensatz zu Flüchtlingen, die außerhalb des Aufnahmelandes einen Schutzstatus erhalten und mit diesem in die USA einreisen können. In Deutschland fallen diese unter die Kategorie der „resettelment refugees“.

US-Strategie für die Bekämpfung der Kernursachen der Migration in Mittelamerika 2021

Die Biden-Regierung hat im Jahr 2020 einen Strategiewechsel angekündigt (Biden-Plan). Eckpunkte der „US-Strategie für die Bekämpfung der Kernursachen der Migration in Mittelamerika“ vom Juli 2021 sind die Adressierung wirtschaftlicher Unsicherheit und Ungleichheit, die Bekämpfung von Korruption, die Stärkung demokratischer Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, die Förderung der Menschen- und Arbeitsrechte und einer freien Presse, die Prävention und Verhinderung von Gewalt, Erpressung und anderen Straftaten, einschließlich der Bekämpfung sexueller, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

W

War Refugee Board

Das War Refugee Board (WRB) entstand auf gesellschaftlichen Druck im Januar 1944 unter Präsident Franklin D. Roosevelt als interministerielle US-Regierungsdienststelle, die Opfern der NS-Diktatur, insbesondere jüdischen Geflüchteten weltweit helfen sollte. Seit Anfang 1943 wurde die Kritik immer lauter angesichts des Ausbleibens von Rettungsaktionen für die von der Ermordung bedrohten Juden und der Einsicht, dass die amerikanischen Bemühungen um die Rettung der Juden nicht ausreichend seien.
Der Board erhielt nur sehr geringe Finanzzusagen seitens des Präsidenten, so dass alle Projekte des WRB fast vollständig von der privaten Finanzierung durch jüdische Organisationen abhingen. Das Jewish Joint Distribution Committee  trug mit mehr als 15 Mio. am meisten bei.

Ira Hirschmann kam im Februar 1944 als Repräsentant des WRB in die Türkei. Sein Projekt einen Fluchtweg über den Balkan nach Palästina zu organisieren hatte wegen des Widerstands der rumänischen, bulgarischen und türkischen Behörden wenig Erfolg. Im Frühling und Sommer 1944 konnte die Jewish Agency mit der Unterstützung des WRB und finanziert durch das Joint 2.700 Flüchtlinge von Rumänien über das Schwarze Meer in die Türkei bringen, bevor die Deutschen mit Kriegsschiffen weitere solche Aktionen unterbanden.

Wirtschaftsflüchtlinge – Armutsflüchtlinge

sind im medialen Diskurs oft abwertende Bezeichnungen für Geflüchtete, die aus wirtschaftlichen oder klimatischen Motiven einwandern. Unter Gebrauch dieser Bezeichnungen werfen Zuwanderungsgegner*innen in Deutschland lebenden Geflüchteten vor, das Asylgesetz unter dem Vorwand der politischen Verfolgung zu missbrauchen, um ihre ökonomische Situation zu verbessern. Diese Konnotation lässt zwei wichtige Gesichtspunkte außer Acht: zum einen sind Fluchtursachen komplex und die Übergänge zwischen den einzelnen Gründen, die Menschen zur Flucht veranlassen, fließend und untrennbar zusammenhängend. Zum anderen blendet der Vorwurf globalhistorische Zusammenhänge aus, die für das Gefälle zwischen Ländern des globalen Nordens und Ländern des globalen Südens verantwortlich sind, darunter insbesondere (neo-)koloniale Strukturen.

Y

YIVO

Das YIVO – Institut für jüdische Forschung (Yidisher visnshaftlekher institut) wurde 1925 von osteuropäisch-jüdischen Gelehrten und Intellektuellen in Berlin gegründet, um das jüdische Leben in Osteuropa in all seinen Aspekten zu dokumentieren und zu studieren. Sein Headquarter befand sich jedoch im damalig polnischen Wilno (Vilnius). YIVO hielt Dependancen in Warschau, Berlin und Paris bis es 1940 im Angesicht des Zweiten Weltkriegs den Hauptsitz nach New York legte. Die Dependance in Vilnius operierte bis zur deutschen Besatzung im Frühsommer 1941.