Erfahrungen von Diskriminierung und Ausgrenzung

Das Wort „Ausgrenzung“ beinhaltet das Wort „Grenze“. Wer ausgrenzt, errichtet eine Grenze zwischen sich und anderen. Ausgrenzungsmechanismen finden nicht nur innerhalb von Gesellschaften statt, sondern auch an den Außengrenzen bestimmter Nationalstaaten (und Staatenverbünde) oder weit von diesen Grenzen entfernt. Was dabei gemeinhin als Diskrimi­nierung und was als gesellschaftlich zulässige bzw. nicht rechtlich zu belangende Ungleichbehandlung gilt, ist abhängig vom jeweiligen historischen Kontext und wird seit Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1948 zunehmend kontrovers diskutiert. Die strukturelle Ausgrenzung geht dabei mit einem stereotypisierenden Diskurs einher, der Menschen auf ihre „Flucht“ reduziert und ihrer Individualität und ihres Menschseins beraubt.

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„Ich brauche einfach einen Ort, den ich mein Zuhause nennen kann, wo ich meine Klamotten aus dem Koffer holen und sicherstellen kann, dass ich mein Gepäck nicht für lange Zeit sehen kann…… einfach meine Sachen nicht aus dem Koffer holen und einen Schrank, einen Raum, einen Ort haben, den ich Zuhause nennen kann.“
„Die Vermieterinnen freuten sich, uns mitzuteilen, dass wir eine „berühmte“ Wohnung gemietet hatten; Leon Trotzki hatte dort nach seiner Vertreibung aus Russland […] gewohnt. Auch er war ein armer Flüchtling, der sich nichts Besseres leisten konnte.“
„Kein Mazzesbäcker in Schepetowka oder Berditschew hat je geahnt, dass seine Nachfahren das gleiche Gewerbe in Paris betreiben und über ihrer Backküche die stolzen Worte prangen werden: ‚Fabrique du pain azymé.'“

Kapitel 21