Die rechtliche Situation von Geflüchteten in Istanbul: Interview mit der Rechtsanwältin Esin B.

Menschenrechtsanwältin Esin B. spricht über die Lebensbedingungen von Geflüchteten in Istanbul und das neu geschaffene Einwanderungs- und Asylgesetz in der Türkei, welches zwar mit internationalen Menschenrechten vereinbar ist, jedoch rechtliche Probleme bringt.

Esin B., Rechtsanwältin, die seit etwa sechs Jahren in den Bereichen Menschenrechte und Asylrecht tätig ist, war nach ihrem Universitätsabschluss als Rechtsberaterin der Partner des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen tätig. B. geht Beschwerden sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vor den türkischen und griechischen Behörden bezüglich der von den griechischen Sicherheitskräften an der türkisch-griechischen Grenze gegen Geflüchteten verübten Gewalt nach.

In diesem Interview, das das We Refugees Archiv im Juni 2021 mit ihr geführt hat, informiert Esin über den Status und den rechtlichen Status von Geflüchteten in Istanbul. Sie kritisiert vor allem, dass viele Geflüchtete sich nicht registrieren lassen und dadurch ihre Rechte nicht wahrnehmen können. Das erschwert den meisten die Wohnungssuche und zwingt viele von ihnen in irreguläre Arbeitsverhältnisse, in denen sie leicht ausgebeutet werden können. Außerdem spricht sie über die Probleme, die sie als Anwältin bei der Begleitung von Personen hat, die abgeschoben werden sollen und zu deren Akten Rechtsanwält:innen nur erschwerten Zugang haben. Außerdem thematisiert Esin, dass der temporäre Schutzstatus dazu führe, dass Geflüchtete nur als vorübergehende Gäste wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmung, die durch die staatliche und städtische Migrationspolitik befördert werde, führe zu gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen.

Interview: Onurcan Çelebi
Kamera: Onurcan Çelebi
Postproduktion: Minor
Übersetzung vom Türkischen ins Englische und Deutsche: Minor © 2021