Berufung Fritz Neumarks an die Universität Istanbul

Am 21. September 1933 wird Dr. Fritz Neumark an die Universität Istanbul berufen, drei Wochen nach seinem Entlassungsschreiben aufgrund des sogenannten Arierparagraphen im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Mit dieser Berufung war es ihm möglich, ohne Übergang mit seiner Familie ein vorerst sicheres und finanziell gesichertes Leben in Istanbul zu beginnen.

T.C.
Maarif Vekaleti
Istanbul Universitesi müsavir 11Türkisches Unterrichtsministerium

Genf, den 21. September 1933

Herrn Professor Dr. Fritz Neumark

Frankfurt a/M-Niederrad
Kalmitstrasse 20

Sehr geehrter Herr Professor:

Im Auftrage des Herrn Türkischen Unterrichtsministers vermittle ich Ihnen hiermit den Ruf auf den Lehrstuhl der Sozial-Hygiene und Statistik an der Universität ISTANBUL.

Ich wäre Ihnen zu grossem Danke verpflichtet, wenn Sie mir möglichst bald mitteilen könnten, ob Sie den Ruf annehmen. Die näheren Bedingungen sind Ihnen, wie ich wohl voraussetzen darf, durch die Vorbesprechungen bereits bekannt. Den die Bedingungen enthaltenen Vertrag werde ich Ihnen nach Ihrer Rückäusserung zur Unterschrift zusenden.

Hochachtungsvoll

Albert Malcke

    Fußnoten

  • 1Türkisches Unterrichtsministerium

Fritz Neumark war renomierter Finanzwissenschaftler an der Universität in Frankfurt a.M. und emigrierte aufgrund seiner jüdischen Herkunft noch 1933 in die Türkei. Er wurde Professor an der Universität Istanbul. Das hier ausgestellt Dokument ist das offizielle Berufungssschreiben an den Lehrstuhl für Sozial-Hygiene und Statistik der Universität Istanbul. Über diese Zeit berichtete er 1980 in seinem Buch Zuflucht am Bosporus, aus dem Ausschnitte zu bestimmten Themen des Exils hier aufgeführt werden. 1952 kehrte er als Professor an die Universität in Frankfurt am Main zurück.

Berufungsschreiben an Fritz Neumark  an den Lehrstuhl der Sozial-Hygiene und Statistik der Universität Istanbul, 21.09.1933 © Deutsche Nationalbibliothek, Deutsches Exilarchiv 1933-1945, Frankfurt am Main, Reproduktion aus dem Bestand Neumark, EB 91/155 – II. B.0005.