Aliou B. über seine Ankunft in Berlin und Hoffnungen für die Zukunft

Aliou B. hat Guinea mit 13 Jahren verlassen und auf seiner Flucht über Mali, Burkina Faso, Niger und Libyen Hunger, Misshandlungen und Inhaftierungen erfahren. Quasi per Zufall geriet er auf ein Schlauchboot Richtung Italien und erlebte, wie viele der Mitfahrenden ertranken. Nach einem Aufenthalt in Italien kam er schließlich Ende 2017 in Deutschland an und berichtet in diesem Interviewabschnitt von seiner ersten Zeit in Berlin und seinen Hoffnungen für die Zukunft.

Wir sind bei Messe/Nord ICC angekommen, weil wir mit dem Fernbus gekommen sind. Mein Bekannter meinte: „So, jetzt sind wir in Berlin. Jeder muss seinen eigenen Weg finden. Mein Bekannter holt mich ab, aber er wohnt mit anderen Leuten zusammen, wir beide sind zu viel.“ Ich meinte: „Aber ich kenne keinen hier.“ Und er sagte: „Dann musst du einfach jemanden fragen, wo du hier Asyl beantragen kannst.“ Als er abgeholt wurde und sie mich dagelassen hatten, habe ich angefangen, die Leute zu fragen. Es war ziemlich kalt, ich kannte die Sprache nicht und die meisten haben mich ignoriert. Irgendwann habe ich ein Polizeiauto gesehen und habe da gefragt: „Ich bin gerade hier angekommen. Ich kenne niemanden hier. Ich bin refugee. Wo kann ich hier Asyl beantragen?“ Die Polizei hat mich in die Wupperstraße gebracht. Da konnte man Asyl beantragen. 11In der Berliner Wupperstraße befindet sich die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dort habe ich das kleine Interview gemacht. Sie haben mich gefragt, woher ich komme und wie ich nach Deutschland gekommen bin. Sie meinten, dass ich erstmal hierbleiben könnte. Morgen kommen dann Leute, die würden nochmal ein Interview mit mir machen. 22In einem ersten Interview, dem sogenannten „kleinen Interview“, wird jedeglich festgestellt, ob gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist oder ob es sich um einen Zweitantrag handelt. Im zweiten Interview, dem „großen Interview“ im BAMF geht es hingegen um die konkreten Fluchtgründe der antragstellenden Person. Auf Grundlage dieses Interviews trifft das BAMF die Entscheidung über den Asylantrag. Ich war so müde, ich habe einfach ja gesagt. Als sie kamen, kamen sie auch mit Dolmetscher, und meinten, ich bräuchte keine Angst haben. Dann haben wir nochmal das Interview gemacht. Ich war unter 18 und deswegen wurde ich nach dem Interview von jemandem mit dem Auto nach Schönefeld gebracht. Da habe ich drei Wochen gewohnt. Und dann wurde ich in die Schönhauser Allee geschickt. Und da habe ich ungefähr fünf Monate gewohnt. Dort haben Sie mir geholfen, Medikamente für meine Krankheit zu bekommen und auch eine Schule für mich zu suchen. Ich konnte da den Kopf ein bisschen frei machen. Und jetzt wohne ich in der Osloer Straße in einer WG mit anderen jungen Geflüchteten.

Ich habe in der Schönhauser Allee mit der Schule angefangen und seitdem lerne ich in der Schule. Am Anfang habe ich Deutsch und Englisch gelernt. Aber ich konnte mich nicht so gut konzentrieren und es hat nicht so gut geklappt. Jetzt bin ich auf einer neuen Schule und mache erstmal nur Deutsch.

Mein Traum war es, Motorradmechaniker zu werden. Das habe ich auch in meinem Heimatland gemacht. Aber als ich hier danach gefragt habe, meinten sie, dass es hier nur wenige Motoräder gibt, weil die meisten ein Auto haben. Aber das ist kein Problem, ich will dann nach der Schule eine Ausbildung zum Automechaniker machen. Wenn das nicht klappt, kann ich auch einen anderen Beruf machen. Aber das wäre mein Traumberuf. Und mit der Ausbildung könnte ich dann auch länger hierbleiben.

    Fußnoten

  • 1In der Berliner Wupperstraße befindet sich die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
  • 2In einem ersten Interview, dem sogenannten „kleinen Interview“, wird jedeglich festgestellt, ob gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist oder ob es sich um einen Zweitantrag handelt. Im zweiten Interview, dem „großen Interview“ im BAMF geht es hingegen um die konkreten Fluchtgründe der antragstellenden Person. Auf Grundlage dieses Interviews trifft das BAMF die Entscheidung über den Asylantrag.

Aliou B. hat Guinea 2014 mit 13 Jahren verlassen und auf seiner Flucht über Mali, Burkina Faso, Niger und Libyen Hunger, Misshandlungen und Inhaftierungen erfahren. Quasi per Zufall geriet er auf ein Schlauchboot Richtung Italien und erlebte, wie viele der Mitfahrenden ertranken. Nach einem Aufenthalt in Italien kam er schließlich Ende 2017 in Deutschland an.

In diesem Interviewabschnitt beschreibt er, wie er noch minderjährig in Berlin kam, ohne irgendwen zu kennen. Als unbegleiteter, minderjähriger Geflüchteter kam er in die Obhut des Jugendamts und in besondere Unterkünfte. Zudem wurde ihm ein Vormund für die rechtliche Vertretung u.a. zugeteilt. Als unbegleiteter Minderjähriger war Aliou zudem stärker vor Abschiebungen geschützt. Durch einige Gerichtsentscheidungen wurde zum Beispiel der Schutz von Minderjährigen über die Dublin-Verordnung gestellt, die in Alious Fall eine Rückschiebung nach Italien vorgesehen hätte, wo er zuerst in der EU angekommen war, aber beispielsweise nicht ausreichend medizinisch versorgt wurde. Mit Unterstützung der Betreuer:innen in den Berliner Unterkünften konnte er die nötigen Medikamente erhalten und auch anfangen, zur Schule zu gehen und Deutsch zu lernen. Er hofft darauf, nach der Schule eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker absolvieren zu können.