Fluchtort Istanbul – Emigrant:innen zwischen NS-Interessen und türkischer Nationalpolitik

Emigration ist ein Zug, auf den Menschen aufspringen. Manchmal hält er auf offener Strecke. Nicht immer hält er am Zielort. Er fährt daran vorbei und wechselt das Gleis. Und manchmal setzt er zurück.

Die meisten Emigrant:innen der dreißiger und vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts kamen nach Istanbul, um es wieder zu verlassen. Die Türkei rettete sie vor Verfolgung und Vernichtung durch das NS-Regime. Doch sie konnten in Istanbul keine neue Heimat gründen.

In Istanbul gerieten sie zwischen die Fronten der Vertreibungspolitik NS-Deutschlands und der Nationalpolitik ihres Zufluchtslandes.

Nationalsozialistischer Staat Deutschland – Nationalstaat Türkei

Die schrittweise Machteroberung der Nationalsozialisten in der Weimarer Republik führte zur Machtübernahme im Jahre 1933: Damit begann der Aufbau des nationalsozialistischen Führerstaats unter Adolf Hitler. Nach der Abschaffung der Hegemonialansprüche Europas im Osmanischen Reich wurde im Jahre 1923 die Türkische Republik gegründet. Damit begann der Aufbau des türkischen Nationalstaats unter Führung von Mustafa Kemal (Atatürk).

Nationalsozialistischer Staat Deutschland

In Deutschland bedeutete die Machtübernahme durch Adolf Hitler und die NSDAP im Jahre 1933 die Aufhebung der Demokratie. Im Zuge der NS-Herrschaft entstand Schritt für Schritt ein auf Rassismus und Antisemitismus gegründetes ideologisches Programm, manifestiert durch nationalsozialistische Gesetze und den Aufbau entsprechender Verwaltungssysteme bis hin zur Organisation der Massenvernichtung ab 1941. Mit der gewaltsamen Ausweitung des NS-Staatsgebiets wurden die Gesetze in den besetzten Gebieten angewendet und die NS-Ideologie verbreitet. 70 Millionen Menschen verloren ihr Leben im Krieg und 6 Millionen Juden und Jüdinnen sowie Regime-Gegner:innen wurden ermordet, bevor Deutschland 1949 zur Demokratie überging.11Hilberg, Raul, 1991: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main: Fischer, pp.56-66. Loc.cit. Bd. 3, 1991: pp. 1280-1300.

Nationalstaat Türkei

Nach dem I. Weltkrieg verhinderten Kemal Paşa (Atatürk) und seine Gefolgschaft die Aufteilung des osmanischen Staatsgebiets unter den Siegermächten. Nach der Gründung des türkischen Nationalstaats im Jahre 1923 entwickelte das Einparteien-Regime der Kemalisten in der Republikanischen Volkspartei (Cumhuriyet Halk Partisi, CHP) die neue republikanische Staats- und Gesellschaftsordnung in einer `Revolution von oben´. Die `Nation´ wurde zum Zielbegriff der Republik. Dabei wurden türkische Regime-Kritiker:innen22Bekanntester Dissident ist der bis heute in der Türkei hoch verehrte Dichter Nazîm Hikmet: Gronau, Dietrich,1991: Nazîm Hikmet:.Reinbek: Rowohlt. – Anhänger der alten osmanisch-islamischen Staatsordnung, Kommunisten und Vertreter anderer nationalstaatlicher Programme konsequent ausgeschaltet. Die alten Minderheitenrechte der christlichen und jüdischen Glaubensgemeinschaften (millet) wurden in einem Nationalisierungsprozess zugunsten des einstigen muslimischen millet aufgehoben, das über Jahrhunderte das Staatsvolk gebildet hatte. Der Nationalisierungsprozess der türkischen Wirtschaft kulminierte schließlich 1942 in der Erhebung einer Besitzsteuer für alle Bürger:innen, der `Varlık Vergisi´, die aber für Christ:*innen und Juden und Jüdinnen sehr hoch ausfiel. 34.647 türkische Juden und Jüdinnen verließen daraufhin das Land.33Balı, Rıfat, 2003: Cumhuriyet Yıllarında Türkiye Yahudileri. Aliya: Bir toplu göçün öyküsü 1946-1949. [Die Juden der Türkei in den Jahren der Republik. Aliya: Die Geschichte einer Massenauswanderung 1946-1948]. Istanbul: Iletişim Yayınları, p.258. Auch ausländische Firmenniederlassungen in der Türkei waren von der Steuererhebung betroffen: Glasneck, Wolfgang / Kircheisen, Inge, 1968: Die Türkei und Afghanistan – Brennpunkte der deutschen Orientpolitik im Zweiten Weltkrieg. Berlin: VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, p. 146.

Insgesamt war der Reformprozess der `Republikanischen Jahre´ der Türkei von 1923 bis 1950 nach innen, d.h. auf die Erneuerung der Staatsordnung gerichtet und nicht auf eine Ausweitung des Staatsgebiets und die Verbreitung weltanschaulicher Konzepte im Ausland. Er mündete in den Übergang zur Demokratie ab 1946, die erste demokratische Wahl fand 1950 statt.44Kreiser, Klaus, 2003: Die neue Türkei, pp.383-434 in Kreiser, Klaus / Neumann, Christioph (eds.), Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart: Reclam.

Istanbul und die deutschen Flüchtlinge nach dem I. Weltkrieg und die neue türkische Staatsordnung

Vor dem Hintergrund der neuen Weltordnung nach dem I. Weltkrieg kamen Flüchtlinge noch während des Türkischen Befreiungskampfes von 1919 bis 1923 ins Osmanische Reich. Die über das Schwarze Meer geflüchteten Weißruss:innen verließen Istanbul in den 1920er Jahren meist in Richtung Frankreich. Zur deutschen Kolonie nach dem I. Weltkrieg schreibt der Direktor der Deutschen Oberrealschule in Istanbul im Jahre 1935: `Erst nach dem Abzug der Entente im Herbst 1923 strömten die Deutschen zurück [ Deutschland und die Türkei waren Kriegsverlierer, Anm. der Verfasserin], nahmen unter dem hartnäckigen Widerstand der Franzosen ihre kulturellen Einrichtungen nach und nach wieder in Besitz und bauten eine im Verhältnis zur Vorkriegszeit um zwei Drittel kleinere Kolonie wieder auf. Genau wie die der Vorkriegszeit besteht sie in der Hauptsache aus Kaufleuten, kaufmännischen Angestellten, Fachmännern in türkischen Diensten und Handwerkern.55Preußer, Richard, 1936: Deutsche in Istanbul und der übrigen Türkei, pp.43 -52 in: Verband deutscher Vereine im Ausland (ed.): Wir Deutsche in der Welt. Berlin: Otto Stollberg, p. 44. Ab 1929 kamen Wirtschaftsflüchtlinge nach Istanbul: Die hohe Arbeitslosigkeit in der Weltwirtschaftskrise hatte sie aus Deutschland vertrieben.66„Die Türkei war kein Neuland mehr, Fachkräfte wurden gesucht, die Arbeitslosigkeit in Deutschland war verheerend, die junge türkische Republik brauchte helfende Hände, es kamen viele Deutsche in die neue Republik“, so Radt, Barbara, 2001: Geschichte der Teutonia. Herausgegeben vom Orient-Institut der DMG. Abteilung Istanbul: Würzburg: Ergon, pp. 67, 89. Einwander:innen fanden zunächst günstige Bedingungen vor, um sich im kosmopolitischen Istanbul niederzulassen.

Die von der türkischen Republik geplante wirtschaftliche und gesellschaftliche Neuordnung schuf einen Bedarf an Fachkräften und Spezialist:innen. Die Türkei musste sich gewissermaßen `mit dem Schopf aus dem Sumpf ziehen´, denn das Land brauchte eine Ausstattung für die Reform, die es noch nicht selbst hervorbringen konnte. Nach dem I. Weltkrieg war Deutschland als einstiger `Waffenbruder´ bald wieder europäisches Hauptpartnerland der Türkei und so blieb es auch im II. Weltkrieg. Deutschland konnte die Türkei jedoch nicht von einer Beteiligung am Krieg überzeugen. Aber die Türkei lieferte das für die deutsche Kriegswirtschaft fundamentale Chromerz und tauschte im Clearingverfahren Fertigware gegen landwirtschaftliche Produkte. Werk- und Gebrauchsstoffe für den Städtebau und ganze Industrieanlagen, auch Waffen wurden wieder aus Deutschland bestellt. 77Güçlü, Yücel, 2002: Turkey´s Relations with Germany From the Conclusion of the Montreux Straits Convention up to the Outbreak of the Second World War, 124-161 in Belleten Cilt LXVI (245), p. 141f. Aber wer konnte damit umgehen? Ein neues türkisches Bildungssystem sollte die nötigen Fachleute einmal hervorbringen. Bis diese in der Türkei ausgebildet werden konnten, wurden qualifizierte Fachkräfte aus Deutschland vom türkischen Staat berufen. Und ebenso kamen aus Deutschland für die Arbeit in der Türkei von ihren Stellen beurlaubte Hochschullehrer:innen, die ihre türkischen Nachfolger:innen und die Lehrer:innen für das neue Erziehungswesen ausbilden sollten.

Auch auf der Planungsebene des Reformprojekts stellte die Türkei deutsche Akademiker:innen ein, so für die Planung des Bildungssystems, die Stadtplanung Ankaras oder für die Entwicklung der Landwirtschaft.88Krecker, Lothar,1964: Deutschland und die Türkei im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, pp. 19-23. Koçak, Cemil, 1991: Türk-Alman Ilişkileri (1923-1939). Iki Dünya Savaşı Arasındaki Siyasal, Kültürel, Askeri ve Ekonomik Ilişkiler [Türkisch-Deutsche Beziehungen (1923-1939). Die politischen, kulturellen, militärischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Weltkriegen]. Ankara: Türk Tarih Kurumu Basım Evi, pp. 38-42.

Während dieser Periode der deutsch-türkischen Beziehungen begann die Türkei mit der Umbildung der osmanischen Staatsordnung zu der auf europäischen Rechtsnormen gegründeten staatsbürgerlichen Republik. In der laizistischen Türkei wurde Religion zur Privatsache erklärt, im neuen Nationalstaat hatten Muslime bis 1965 (Gründung des Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten, Diyanet Işleri Başkanlığı) keine allgemeine Vertretung.99Vgl. zur schrittweisen Reislamisierung seit der Atatürk-Ära und zur Auslegung des Laizismusprinzips der türkischen Verfassung im Laufe der türkischen Geschichte Erichsen, Regine, 1988: Die Religionspolitik im türkischen Erziehungswesen von der Atatürk-Ära bis heute, pp. 234-247 in: Zeitschrift für Kulturaustausch, 38(2), p. 238f.

Nach dem Erlass des Staatszugehörigkeitsgesetzes von 1928 erhielten alle türkischen Bürger:innen einen türkischen Pass. Ausländer:innen mussten sich nach der Ankunft in Istanbul bei der Ausländerpolizei melden.1010Balı, Rıfat, 20057 : Cumhuriyet Yıllarında Türkiye Yahudileri. Bir Türkleştirme Serüveni [Die Juden der Türkei in den `Republikanischen Jahren´. Das Abenteuer einer Türkisierung]. Istanbul: Iletişim Yayınları, p. 206. Radt, p. 89, p. 93.

Obwohl nun nach dem Staatsbürgergesetz alle türkischen Bürger unabhängig von Glauben und Rasse vor dem Gesetz gleich waren1111Loc.cit. p. 103., führte die Abschaffung des Minderheitenstatus´ in den `Republikanischen Jahren´ nicht unmittelbar zu einer Gleichstellung der türkischen Christ:innen und Juden und Jüdinnen mit den türkischen Muslim:innen. Nationalisierungsmaßnahmen trafen dabei nicht nur die türkischen Minderheiten.

Im Jahre 1923, schon vor der Ausrufung der Republik, leitete ein Beschluss des Wirtschaftskongresses der Kemalisten in Izmir die Vertreibung von Christ:innen und Juden und Jüdinnen aus Betriebsgesellschaften wie zum Beispiel den Bahn- und Schifffahrtsgesellschaften ein.1212Loc. cit. p.206,208, 211. Unter der Hand wurden dabei türkische Christ:innen und Juden und Jüdinnen als Nicht-Türk:innen definiert. Dieser Prozess der Nationalisierung der türkischen Wirtschaft führte im Jahre 1932 zum Erlass eines Berufssperrgesetzes, das 1934 in Kraft trat.1313Loc. cit., p. 228. Das Gesetz traf vor allem ausländische Angestellte in türkischen Betrieben und ausländische Kleinunternehmer.

Aufgrund der Gleichstellung aller türkischen Bürger:innen konnte eine solche Ausgrenzung nicht offiziell vertreten werden. Deshalb griffen die Behörden auf das Kriterium der Religionszugehörigkeit aus osmanischer Zeit zurück und stellten nur noch muslimische Türk:innen in Staatsbetriebe ein 1414Loc. cit., p. 213, p.237. Auf diese Praxis der Gleichsetzung von `Muslim´ und `Türke´ wurde der Handelsrechtler Ernst Hirsch an der IÜ von einem türkischen Kollegen und Abgeordneten hingewiesen, als er die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft plante: Er möge zum Islam übertreten, dann würde ihm die Staatsbürgerschaft unverzüglich zuerkannt. Hirsch erwarb die türkische Staatsbürgerschaft auch ohne diesen Übertritt. Hirsch, Ernst E.,1982: Aus des Kaisers Zeiten durch die Weimarer Republik in das Land Atatürks: eine unzeitgemässe Autobiographie. München: Schweitzer, p. 278-279. Der Rechtswissenschaftler Ernst E. Hirsch (1902-1985), aus Frankfurt emigriert, lehrte von 1933-1943 Handelsrecht an der IÜ. Nach Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft im Jahre 1943 lehrte er an der juristischen Vorläufer-Einrichtung der Universität in Ankara (als Ankara Üniversitesi 1946 eröffnet) Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, p. 278-279.: Ein nützliches Ordnungskriterium, um dem ehemaligen muslimischen Staatsvolk eine dominante Stellung im neuen nationalen Wirtschaftssystem zu verschaffen.

Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch zahlreiche Ausländer:innen und so auch Angehörige der deutschen Kolonie in Istanbul ihre Erwerbsgrundlage und versuchten, in noch freien Berufen Arbeit zu finden. Außerdem baten sie alteingesessene deutsche Kaufleute im Besitz einer Handelslizenz um eine Anstellung. Aber schließlich mussten Betriebe in gesperrten Branchen schließen und ehemalige Angestellte in türkischen Unternehmen blieben arbeitslos. Viele dieser Zuwander:innen verließen das Land, darunter eben die Flüchtlinge, die sich in Istanbul eine Zukunft versprochen hatten.1515Balı 2005, p.228.

Anders die deutschen Fachleute und auch Facharbeiter:innen in deutschen Firmen und so auch die Akademiker:innen in türkischen Diensten. Sie dienten den türkischen Reformzwecken, ein Daueraufenthalt in der Türkei war von vornherein nicht vorgesehen.

Wie aber deutsche Spezialist:innen eine Grenzsetzung durch die türkischen Regierungsvertreter:innen auch provozieren konnten, zeigt der Fall einer landwirtschaftlichen Sachverständigen-Kommission im Vorfeld der Gründung einer deutsch-türkischen landwirtschaftlichen Hochschule, dem Yüksek Ziraat Enstüsü (YZE). Der Leiter der Kommission, der Geheime Oberregierungsrat Dr. Oldenburg missachtete türkische Gesetze und verfasste einen Bericht, den der deutsche Botschaftsrat Wilhelm Fabricius der türkischen Regierung nicht vorlegen wollte. `Er sei so voller unzweckmäßiger Angriffe gegen die Türken, daß es zu einer Verärgerung über deutsche Sachverständige Veranlassung geben kann‘.1616So Fabricius an Prüfer, Deutsche Botschaft Ankara am 23.9.1933. Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts PA AA, RZ 207/245982. Dabei sei es doch Oldenburg in der Türkei hauptsächlich um einen Wertetransfer (?!) gegangen, so Mangold-Will, Sabine, 2013: Begrenzte Freundschaft. Deutschland und die Türkei 1918-1933. Göttingen: Wallstein, p. 401. Botschafter Rudolf Nadolny musste vermitteln, die Kommission verließ das Land unverrichteter Dinge.1717So Fabricius an Prüfer, Deutsche Botschaft Ankara am 23.9.1933. Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts PA AA, RZ 207/245982. Dabei sei es doch Oldenburg in der Türkei hauptsächlich um einen Wertetransfer (?!) gegangen, so Mangold-Will, Sabine, 2013: Begrenzte Freundschaft. Deutschland und die Türkei 1918-1933. Göttingen: Wallstein, p. 401.

Die Vertreibung von Regimegegner:innenn und `Nichtariern´ aus dem nationalsozialistischen Deutschland in die Türkei

Nach der Machtergreifung im Jahre 1933 begann das NS-Regime zunächst mit einem bürokratischen Ausplünderungsprozess der `nichtarischen´ Bevölkerung, der zu ihrem `bürgerlichen Tod´ führte, bevor man sie schließlich physisch ermordete. Flüchtlinge aus dem `Reich´ emigrierten zunächst in die Nachbarländer und nach Übersee. Während diese Emigrant:innen im Zufluchtsland eine neue Existenz erst aufbauen mussten, erhielt 1933 eine erste Gruppe von aus NS-Deutschland per Gesetz1818Ausschlaggebend für die Vertreibung von jüdischen und politisch unerwünschten Akademiker:*innen war das `Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums´ vom 7.4.1933. Hierzu Michalka, Wolfgang, 19942: Deutsche Geschichte 1933-1945. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Frankfurt am Main: Fischer, pp. 27-28. vertriebenen Wissenschaftler:innen eine Berufung an die neu gegründete Universität Istanbul (Istanbul Üniversitesi, IÜ) und wurde unter Vertrag genommen. Die Ordinarien erhielten die Erlaubnis, ihr Lehrstuhlpersonal, d.h. ihre Assistent:innen, Techniker:innen und handwerklichen Hilfskräfte an die IÜ mitzubringen. Einige ihrer Mitarbeiter:innen kamen mit in die Türkei, bevor die NS-`Vertreibungsmaschinerie´ sie hatte erfassen können, wieder andere kamen ohne Vertreibungsgrund aus Interesse an dem Arbeitsangebot oder aus Solidarität mit den vertriebenen Professoren.

Die Türkei hatte die Chance erkannt, diese Vertreibung für ihr Reformprogramm zu nutzen. Die Kemalisten der CHP beriefen Emigrant:innen bis 1939 (vereinzelt bis 194119191941 kam der Orientalist Karl Süssheim auf Vermittlung der türkischen Botschaft in Berlin an die IÜ. Erichsen, Regine, 2008: Emigranten und offiziell aus Deutschland entsandte Fachleute im Bibliothekswesen: Ein Beispiel für Bedingungen und Wirkungen der Wissenschaftsemigration, pp. 87-116 in: Kubaseck, Christopher / Seufert, Günter (eds.): Deutsche Wissenschaftler im türkischen Exil: Die Wissenschaftsemigration in die Türkei 1933-1945. Würzburg: Ergon, p. 90.) immer dann in neugegründete Modelleinrichtungen ihres Reformprojekts, wenn die NS-Gesetzgebung in Deutschland unter Akademiker:innen und Künstler:innen und schließlich auch unter anderen Berufsgruppen neue Vertreibungswellen auslöste. Auch an türkische Ministerien und zentrale Unternehmen des staatlichen Industrialisierungsprojekts kamen deutsche und ab 1938 österreichische Emigranten:innen.2020Zum Überblick über Vertreibungen anlässlich der rassistischen Gesetzgebung in Deutschland und zu den entsprechenden Berufungen an die verschiedenen Modelleinrichtungen und Staatsbetriebe in Istanbul und Ankara loc. cit., pp. 91,92 Familienmitglieder dieser etwa 300 Arbeitsplatz-inhaber:innen erhielten ebenfalls ein Aufenthaltsrecht (ohne Arbeitserlaubnis). Für diese 1933 bis 1944 Vertriebenen, im Verlauf der Berufungen etwa 1000 Menschen2121Diese Zahlen sind ausdrücklich eine Schätzung aus dem türkischen Aktenbestand und den entsprechenden türkischen Publikationen, ebenso den betreffenden Archiven im Ausland und in Deutschland, dabei auch den Akten der Einrichtungen, von denen die Emigrant:*innen vertrieben wurden. Die Zahlenangaben werden offengehalten, es melden sich immer noch Verwandte der Emigranten bei der Autorin. Eine belastbare Quelle ist Strauss, Herbert A. / Röder, Werner, 1999 (eds.): International Biographical Dictionary of Central European Émigrés. Volume I-III. Das `Dictionary´ gibt die Zahl von 135 Türkeimigranten an, aber nicht-habilitierte Akademiker*innen sind nicht enthalten. Das Handbuch bleibt allerdings elitär, als auch hier die Aufnahme der Biographenden von Leistungskriterien abhängig gemacht werden mußte, heißt es in einer Einleitung zur deutschsprachigen Ausgabe. Broszat, Martin / Silberman, Curt C., 1999: Geleitworte, p. IX in: Strauss, Herbert A. / Röder, Werner (eds.), Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band I. Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München: K G Saur. Familienangehörige ohne akademische Tätigkeit wurden dort zwar aufgenommen, aber ihr Türkeiaufenthalt ist nicht leicht nachprüfbar. Einen Ansatz bietet hier die Liste der Türkeiemigrant:innen mit Angabe zur Verwandtenzahl in der Türkei: Cremer, Jan / Przytulla, Horst, 199: Exil Türkei. Deutschsprachige Emigranten in der Türkei 1933-1945. Türkiyede´ki Alman asıllı politik göçmenler: Lipp GmbH, pp. 55-61. Die erste generelle Bestandsaufnahme hat Horst Widmann durchgeführt. Widmann, Horst, 1973: Exil und Bildungshilfe. Die deutschsprachige akademische Emigration in die Türkei nach 1933. Bern und Frankfurt am Main: Lang. Darin sind 144 Personen erfasst und namentlich aufgeführt. Widmann hat dabei die Fluktuation der Belegschaft der Lehrstühle der untersuchten Universitäten im untersuchten Zeitraum zwar mitberücksichtigt. Aber die Bestandsaufnahme ist nicht vollständig. Das Buch enthält auch keine Angaben zu den handwerklichen Hilfskräften an den untersuchten türkischen Einrichtungen und auch nicht zu den Familienangehörigen. wurde die Türkei zum Zufluchtsort.

Noch während der Zeit der NS-Herrschaft und schließlich nach 1945 verließen die meisten jedoch das Land ihrer Zuflucht:2222Einbürgerungen kamen vor, wurden aber wegen des geringen Einkommens für einheimische Spezialist:innen abgelehnt. Ein Beispiel sei genannt. Ewald Löwenthal, mit dem Chirurgen Rudolf Nissen an die I. Chirurgische Klinik der IÜ berufen, eröffnete nach seiner Einbürgerung eine Privatpraxis in Istanbul. Er war der Kinderarzt der Autorin. Es bot ihnen und ihren Kindern keine aussichtsreiche Zukunft.2323Vgl. etwa Neumark, Fritz, 1980: Zuflucht am Bosporus. Deutsche Gelehrte, Politiker und Künstler in der Emigration 1933-1953: Frankfurt am Main: Knecht, p. 228. Fritz Neumark (1900 – 1991), aus Frankfurt in die Türkei emigriert, lehrte an der IÜ von 1933 bis 1952 Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft. Jedenfalls schützte der türkische Staat die Emigrant:innen auch gegen türkischen Widerstand an der Universität.2424So in Peukert, Helge (ed.), 1995: Philipp Schwartz. Notgemeinschaft. Zur Emigration deutscher Wissenschaftler nach 1933 in die Türkei. Marburg: Metropolis, pp. 85-92. Die alte Universität in Istanbul (Haus des Wissens, Darülfünun) war 1933 geschlossen und 157 Hochschschullehrer entlassen worden, was zu öffentlichen Protesten führte. Zur Diskussion um die Schließung des `Darülfünun´ Dölen, Emre, 2010: Darülfünun´dan Üniversiteye Geçiş. Tasfiye ve Yeni Kadrolar [Der Übergang von der Darülfünun zur Universität. Die Entlassungen und die Neubesetzung]. Istanbul: Bilgi Iletişim Grubu Yayıncılık, pp. 233-318. Ungeachtet der Maßnahmen des Nationalisierungsprojekts gegen Nicht-Türk:innen und `nicht-muslimischen Türk:innen´ erließ das kemalistische Regime sogar Sondergesetze, um im Fall der berufenen Emigrant*innen das Berufssperrgesetz zu umgehen.2525Erichsen, Regine, 2004: Medizinemigration in die Türkei, pp.65-83 in Scholz, Albrecht / Heidel, Caris-Petra (eds.): Emigrantenschicksale. Einfluss der jüdischen Emigranten auf Sozialpolitik und Wissenschaft in den Aufnahmeländern. Frankfurt am Main: Mabuse, p.78.

In Deutschland waren die betreffenden Emigrant:innen nicht nur den Vertreibungsgesetzen ausgeliefert, sondern der Verleumdung und Bespitzelung durch die NS-Kollegenschaft ausgesetzt gewesen. Aber ungeachtet dessen sah das NS Regime die Vertreibung von renommierten Wissenschaftler:innen in die Türkei zunächst als förderlich für die `Außengeltung des Reiches´ an. Wenn sie nicht bereits als Regimegegner:innen politisch verfolgt gewesen waren, erhielten die Emigrant:innen bei Annahme einer Berufung in die Türkei deshalb Vergünstigungen wie das Erlassen der `Reichsfluchtsteuer‘.2626Erichsen, Regine 2021: Der Gebrauch des Antisemitismus – Verfolgte jüdische Mediziner in der Türkei im Interessenfeld von Beruf und Politik, pp. 279-315 in: Heidel, Caris-Petra (ed.), 25 Jahre „Medizin und Judentum“. Rückblicke-Resultate-Reflexionen. Frankfurt am Main: Mabuse, pp. 291-315.

Aus ihrer damaligen Warte konnten die Emigrant:innen in der Türkei allerdings nicht wissen, wie sich der Rassismus in Deutschland entwickeln würde und wie dauerhaft der Schutz in der Türkei sein würde. Ihr Aufenthaltsstatus in der Türkei beruhte schließlich nur auf Zeitverträgen.

Emigrant:innen zwischen den Fronten: Die rechtsnationalistische Opposition in der Republikanischen Volkspartei (CHP) und die gewaltsame Ausweitung des NS-Machtbereichs

Nach dem Tode Atatürks im Jahre 1938 machten sich unter der türkischen Beamtenschaft Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit breit.2727Dass ein türkischer Rechtsnationalismus dem des deutschen Nationalsozialismus glich und wie sich die gegenseitige Ausgrenzung in der Türkei auswirkte zeigt Konuk, Kader, 2013: Doğu Batı Mimesis. Istanbul: Metis Yayınları, pp. 186f. Da musste es Emigrant:innen beunruhigen, wenn die deutsche Wehrmacht im Vorfeld des II. Weltkriegs in Osteuropa vorrückte, während die Türkei die Einreise- und Niederlassungsbestimmungen für Ausländer:innen verschärfte. An in Istanbul z. T. auch schon im osmanischen Reich ansässige ausländische Familien mit Pässen aus den nun nationalsozialistisch verwalteten Gebieten erging die Aufforderung, zur Passverlängerung deutsche Vertretungen in der Türkei aufzusuchen. Da die Juden und Jüdinnen unter ihnen die Eintragung eines J (für `Jude´) im Pass vermeiden wollten und die Pässe nicht verlängerten, galten sie als `vatansız´ (in direkter Übersetzung `heimatlos´, in der Bedeutung von `staatenlos´). 19 Familien standen kurz vor der Ausweisung, die aber der neue Staatspräsident Ismet Inönü im letzten Moment verhinderte.2828Balı,2005, p. 336-338.

Die Eskalation des Rassismus in Deutschland manifestierte sich in rassistischen Gesetzen wie dem `Blutschutzgesetz´ von 1935 oder organisierter Gewalt gegen Juden und Jüdinnen während des Progroms am 9. November 1938. Mit dem Einmarsch der Wehrmacht in Österreich 1938 und der Errichtung des Protektorats Böhmen/Mähren 1939 weitete der NS-Staat sein Machtgebiet immer weiter aus.2929Eine Chronologie der rassistischen Maßnahmen und Gesetze und zur NS-Herrschaft in Europa in Rürup, Reinhard (ed.), 1987: Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem „Prinz-Albrecht-Gelände“. Berlin: Verlag Willmuth Arenhövel, pp. 109-125, pp. 104-156.

Die steigenden Flüchtlingszahlen führten zu Aufnahmebeschränkungen in den Zufluchtsländern. Zur Diskussion einer Lösung trafen sich Vertreter:innen von 32 Staaten und 24 Hilfsorganisationen im französischen Evian. Sie konnten keine befriedigende Vereinbarung über die Aufnahme von Flüchtlingen treffen.3030Erichsen, Regine, 1998: Fluchthilfe, pp. 62-80 in Krohn, Claus-Dieter,/ von zur Mühlen, Patrik et.al. (eds.): Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933-1945. Darmstadt: Primus, cols. 62-63. Chaim Weizmann und Mosche Schertok von der Jewish Agency for Palestine3131Die Jewish Agency vertrat die Juden Palästinas gegenüber der britischen Mandatsregierung. Die Mandatsregierung (1922-1948) war errichtet worden, um eine nationale Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu schaffen. sprachen daraufhin beim türkischen Staatspräsidenten Inönü vor und boten eine hohe Summe für den Einlass von 200 000 Juden und Jüdinnen in der Türkei.3232Balı 2005, p.334. Das türkische Parlament stimmte mit Argumenten wie `Überfremdung´ und `Auslösung einer antisemitischen Gegenreaktion´ dagegen, die auch schon Vertreter anderer Staaten gegen eine jüdische Immigration ins Feld geführt hatten.3333Erichsen 1998, pp. 63, 64. Angesichts der anhaltenden Diskussion in der türkischen Presse über die Aufnahme von Flüchtlingen stellte Ministerpräsident Refik Saydam 1939 noch einmal klar: Einen Zuzug von ausländischen Juden gestattet die Türkei nicht, sie lehnt es auch ab, jüdischen Emigranten generell Einlaß zu gewähren. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn es sich um wissenschaftliche oder technische Hilfskräfte aus dem Auslande handelt, die von der Türkei in den Dienst genommen werden. Sie haben in der Türkei für sich und ihre Familien Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer kontraktlichen Verpflichtungen. Danach müssen sie das Land verlassen,3434So Ministerpräsidenten Refik Saydam während seiner ersten Amtszeit vom 25. 1. bis 3.4. 1939 in der türkischen Tageszeitung `Ulus´ vom 29.1.1933. so die Presseerklärung Saydams in der Tageszeitung `Ulus´.

So weit die Aufnahmebedingungen für Emigrant:innen. Doch Flüchtlingsort in größeren Umfang sollte Istanbul als Knotenpunkt für die Passage nach Palästina werden. 1938 eröffnete zunächst die Jewish Agency in Istanbul eine erste Transitstelle für jüdische Flüchtlinge mit französischen und italienischen Auslandspässen. Chaim Barlas übernahm die Leitung.3535Balı 2005, p. 344.

Versuchte Gleichschaltung: Der Einfluss des `Reichs´ in der Türkei und die türkische Reaktion.

1936 arbeiteten 1337 Deutsche in Türkei: Niedergelassene Auslandsdeutsche, regulär vom Reich entsandte Fachleute sowie die Emigrant:innen in türkischen Diensten.3636Preußer 1936, p. 52.

1936 erklärte die NS-Regierung Emigrant:innen weltweit und so auch in der Türkei zu Regimegegnern. Noch bestehende Beamtenverhältnisse wurden nun aufgekündigt, Vermögen beschlagnahmt, Vergünstigungen wie der Erlass der Reichsfluchtsteuer eingestellt: Die Emigrant:innen wurden nun zu Flüchtlingen, ihre Rückkehr ins `Reich´ war nicht mehr erwünscht. Das Reich begann mit der Ausbürgerung von `politisch auffälligen´ Emigrant:innen.3737Erichsen 2021, pp. 299-302.

Nicht genug damit: Wo es die bilateralen Beziehungen Deutschlands zum Aufnahmeland zuließen, sollten Emigrant:innen von ihren Zufluchtsstädten vertrieben werden. Ins Visier des NS-Regimes gerieten auch Deutsche mit regulärem Aufenthalt im Ausland, das waren die reichsdeutschen Fachkräfte und die Auslandsdeutschen.

1937 und 1939 reiste Oberregierungsrat Herbert Scurla vom deutschen Erziehungsministerium in die Türkei. Auch in der Türkei wollte der NS-Staat nun die `Spreu vom Weizen trennen´. Die Interventionsversuche gefährdeten auch den Aufenthaltsstatus von Emigrant:innen.

Seit 1933 überprüfte die NSDAP, Ortsgruppe Istanbul, die Einstellung der Deutschen auch in Istanbul und informierte das Generalkonsulat. Im Zuge der sogenannten `Gleichschaltung´ der `Deutschen Kolonie´ gerieten deutsche Einrichtungen in Istanbul unter den Einfluss nationalsozialistisch gesinnter Auslandsdeutscher 3838Das `Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit´ vom 14.7.1933 in Verbund mit der `Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 26.7.1933 kam zur Anwendung, wenn ein im Ausland lebender Deutscher die `Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk´ verletzte. Die Verletzung der Pflicht führte zur Ausbürgerung. Neander, Joachim, 2008: Das Staatsangehörigkeitsrecht des „Dritten Reiches“ und seine Auswirkungen auf das Verfolgungsschicksal deutscher Staatsangehöriger, pp.11-47 in theologie-geschichte. Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte, https://theologie-geschichte.de/ojs2/index.php/tg/issue/view/10/showToc, pp. 11-12. und der Ortsgruppe Istanbul. Jüdische Schüler:innen verließen die Deutsche Schule, noch 1943 wurde eine jüdische Schülerin der Schule verwiesen. Der deutsche Verein `Teutonia´ schloß Mitglieder mit `antideutscher Tendenz´ von der Mitgliedschaft aus.3939Radt, p.68, p.84. Das Deutsche Krankenhaus und die Evangelische Kirche in Istanbul blieben die deutschen Einrichtungen, an die sich auch Emigrant:innen wendeten.4040Erichsen, Regine, 1991: Die Emigration deutschsprachiger Naturwissenschaftler von 1933 bis 1945 in die Türkei in ihrem sozial- und wissenschaftshistorischen Wirkungszusammenhang, pp. 25-73 in Strauss, Herbert A. / Fischer, Klaus et al. (eds.):  Die Emigration der Wissenschaften nach 1933. Disziplingeschichtliche Studien. München, London: K G Saur, p. 98.

Scurlas Inspektion galt vor allem der vom Reich entsandten Belegschaft der Landwirtschaftlichen Hochschule, über die er durch die Parteigenoss:innen vor Ort informiert wurde. Diese war wie die Universität Istanbul im Jahr 1933 eröffnet worden. Die Nähe der von deutschen Universitäten beurlaubten Professorenschaft der YZE zum `Reich´ hatte unter dem Einfluss nationalistischer Kreise innerhalb der Republikanischen Volkspartei CHP dazu geführt, dass die Verträge der Deutschen an der YZE ab 1938 nicht verlängert wurden. Wie auch im Fall der erwähnten Landwirtschaftlichen Kommission von 1932 provozierte die deutsche Professorenschaft auch noch selbst die türkische Verwaltung der Hochschule: Ein Teil der YZE-Belegschaft hatte türkische Rahmenbestimmungen der Anstellung verletzt.4141Erichsen, Regine, 2000: The Politics Behind Scientific Transfer Between Turkey and Germany in the Case of the Yüksek Ziraat Enstitüsü in Ankara, pp. 37-53 in: Ankara Üniversitesi Siyasal Bilgiler Fakültesi Dergisi 55(2), pp.  48-50. Zwar hatten sich bis 1939 deutschfreundliche Beamte am Landwirtschaftsministerium durchgesetzt, doch Scurlas Anweisung an die Reichsprofessoren, Direktiven nur noch von der Deutschen Botschaft und nicht mehr vom türkischen Landwirtschaftsministerium anzunehmen, trug zum Abbruch des deutsch-türkischen Projekts bei.4242Grothusen, Klaus-Detlev (ed.), 1987: Bericht des Oberregierungsrates Dr.rer.pol. Herbert Scurla von der Auslandsabteilung des Reichserziehungsministeriums in Berlin über seine Dienstreise nach Ankara und Istanbul vom 11. – 25. Mai 1939: Die Tätigkeit deutscher Hochschullehrer an türkischen wissenschaftlichen Hochschulen. Frankfurt am Main: Dağyeli, pp. 67-70, pp.72-74, p.76. Die deutsch-türkischen landwirtschaftlichen Beziehungen sind bis heute fortgesetzt worden. Die deutschen Professoren kehrten an ihre Stellen in Deutschland zurück. Als auch die drei Emigranten unter der Belegschaft an der Hochschule entlassen wurden, wies die Türkei sie nicht aus: Einer konnte ungefährdet nach Deutschland zurückkehren, ein anderer nahm eine Anstellung in Palästina an (er wurde nach dem Krieg an die Ankara-Universität berufen). Ein dritter baute die Ankaraner Wasserversorgung neu auf.4343Der Geologe Max Pfannenstil organisierte die Bibliothek der YZE. Er lebte ein Jahr ohne Vertrag in Ankara, bis er 1942 in Berlin die Stelle eines beamteten Bibliothekars annahm, nach dem die strittige Rechtslage in Bezug auf die NS-Gesetze und seine Vertreibung geklärt war. 1946 erhielt er an der Universität Freiburg ein Ordinariat. Schwarzbach, Martin, 1976: Max Pfannenstiel in: Geologische Rundschau , 65(3), pp. 1130-1132. Bir, Atilla, 2021: Max Pfannenstiel´in Yüksek Ziraat Enstitüsü Kütüphane Müdürlüğü Yılları (1938-1941), Max Pfannenstiel as a Library Director at the Higher Institute of Agriculture (1938-1941), pp. 341-354 in Osmanlı Bilim Araştırmaları 22(2). Der Chemiker Otto Gerngroß an der YZE erhielt 1943 keine Vertragsverlängerung und wollte nicht in der Türkei bleiben und in die bevorstehende Internierung gehen. Er nahm eine Anstellung in Palästina an. Als er 1947 eine Berufung an die Ankara-Universität erhielt, kehrte er in die Türkei zurück. Erichsen 2021, p.315. Der Geologe Wilhelm Salomon-Calvi, bis 1938 an der YZE, bekam den Auftrag, die Wasserversorgung Ankaras neu zu organisieren. Er verstarb 1941 in Ankara und erhielt ein Staatbegräbnis. Strauss / Röder Vol. II, p. 1013.Die Gründe für zwei weitere Entlassungen an zwei anderen Instituten in Ankara sind noch nicht geklärt.

Scurlas zweites Inspektionsziel war die Registrierung von bisher vom Reich nicht erfassten `Juden und Jüdinnen´ im Sinne der Definition des Reichs. Ein Fragebogen, verteilt durch die deutschen Vertretungen, sollte klären, wer in der deutschen Kolonie vom `Reich´ bereits als `Nicht-Arier´ registriert worden war. Pässe von `Nicht-Ariern´ und ebenso von Antwortverweigerern wurden nicht mehr verlängert.4444Balı 2005. P. 337. Grothusen 1987, pp.25-27. Emigrant:innen, die 1933, noch vor der Registrierung durch die Reichsbehörden, das Land verlassen hatten, mussten sich nun entscheiden: Passbesitz bedeutet Anerkennung der deutschen Gesetze, (ab 1939 gab es für Auslandsdeutsche den sogenannten Heimatschein). Passlosigkeit konnte Ausweisung bedeuten. Ein Beispiel für eine Entscheidung und ihre Konsequenz: Der in Deutschland bei der Ausreise nicht als `Reichsgegner´ registrierte Traugott Fuchs[AvO1] , als Assistent mit dem Romanisten Leo Spitzer an den Lehrstuhl für Europäische Sprachen der IÜ berufen, behielt seinen Pass. Er wurde daraufhin zum Wehrdienst einberufen. Der Emigrant Herrmann Quinke, Leiter des Deutschen Krankenhauses in Istanbul, stellte ihm daraufhin eine Bescheinigung über eine Wehrdienstuntauglichkeit aus.4545So Traugott Fuchs in einem Interview mit der Autorin am 30.9.1990.

Diejenigen, die anlässlich der Fragebogenaktion auf ihre deutsche Staatsbürgerschaft verzichteten, waren allerdings tatsächlich zunächst von Ausweisung bedroht. Die rechtsnationalistische Opposition innerhalb der CHP konnte sich aber auch in diesem Fall nicht durchsetzen. Die türkische Presse hatte bereits die Ausweisung von passlosen Deutschen gemeldet. Doch der türkische Staatspräsident Inönü unterband auch diese Maßnahme. 4646Balı 2005, pp. 337-338.

Scurlas drittes Inspektionsziel war, durch Verhandlung mit der türkischen Regierung den Ersatz der Emigrant:innen in türkischen Diensten durch regulär aus dem Reich entsandte Fachleute zu erreichen.4747Grothusen 1987, pp. 115, 116. Die türkische Regierung lehnte ab. Im türkischen Parlament konsolidierte sich schließlich die Position Inönüs und ein Gesetzesentwurf der innerparteilichen Opposition mit antisemitischer Grundlage wurde abgewiesen. 4848Loc. cit., p.296-299.

Hatte Scurla 1939 dem `Reich´ die Ausbürgerung der Türkeiemigrant:innen empfohlen, so wurde diese Empfehlung 1941 auf alle Emigrant:innen angewandt. Weltweit und auch in der Türkei verloren nun alle Emigrant:innen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Doch die Türkeiemigrant:innen blieben auf ihren Stellen. Ihre Verträge wurden verlängert und ihre Aufenthaltsgenehmigungen verzeichneten das übliche `haymatloz´ (so die türkische Schreibweise der Übersetzung von `vatansız). Die Nachfrage bei den türkischen Behörden, ob nun Ausweisung drohe, wurde verneint: Ernst Hirsch vom Lehrstuhl für Handelsrecht der IÜ erhielt vom türkischen Unterrichtsministerium die Antwort, die Tätigkeit der Emigrant*innen läge in türkischem Interesse. 4949Hirsch 1982, p.279.

Das galt auch für Emigrant:innen des akademischen Mittelbaus und die Nicht-Akademiker:innen an der IÜ. Sie waren ohnehin nicht von türkischen Konkurrenzinteressen bedroht, denn die deutsche Assistentenschaft durfte sich an der IÜ nicht habilitieren und für die nicht-akademischen Planstellen hatte das türkische Berufsbildungssystem bis in die fünfziger Jahre kein qualifiziertes türkisches Personal hervorgebracht.5050Vgl. Erichsen, Regine, 2004: Margarethe Reininger, Esther von Bülow und Lotte Löwe und ihr Beitrag zum medizinischen Wissenschafts- und Technologietransfer in die Türkei, pp. 139-155 in Heidel 2004, pp.144-148. Der Emigrant Rudolf Kraus, Assyriologe am Archäologischen Museum in Istanbul, bezeichnet die in türkischen Diensten angestellten Emigranten, die nicht Professoren waren, als „Fest- und Schmalverdiener“: Sie betrachteten sich als fest angestellt, aber sehr gering bezahlt: Im Krieg, der auch die türkische Wirtschaft sehr beeinträchtigte, konnten sie sich kaum die teuren Lebensmittel leisten und so aßen sie sogar Brot, das die Türken nicht mochten. Schmidt, Jan, 2014: Dreizehn Jahre Istanbul (1937-1949). Der deutsche Assyriologe Fritz Rudolf Kraus und sein Briefwechsel im türkischen Exil. Volume II. Leiden, Boston: Brill, p. 974. Als die Türkei 1944 die Beziehungen zu Deutschland abbrach, bevor sie 1945 Deutschland den Krieg erklärte, blieben die passlosen Emigranten auf ihren Positionen in türkischen Einrichtungen. Hingegen wurden Emigrant:innen, Auslandsdeutsche, Spezialist:innen und `Reichsvertreter‘im Besitz eines Heimatscheins oder deutschen Passes bis zum Kriegsende 1945 interniert.5151Laqueur, Kurt, 2008: Kır Şehir. Das Leben der deutschen Konfirierten in einer anatolischen Kleinstadt pp. 187-199 in: Kubaseck / Seufert 2008, pp.188,189.

In einem Bericht zur „Judenfrage in der Türkei“ hatte das `Reich´ schon 1938  feststellen müssen, dass der türkische Antisemitismus nicht mit dem deutschen Rassismus vergleichbar sei:

„Der türkischen Judenfeindschaft liegt jedoch im Grunde nicht so sehr eine Gegnerschaft gegen das Judentum an sich als einer wegen ihrer Zersetzungstendenzen zu fürchtenden Weltgefahr zu Grunde, als vielmehr das durch lange Jahrhunderte kriegerischen Herrschens, besonders aber durch die Entwicklung der jungen türkischen Republik unter Atatürk hochgezogenen, heute etwas übersteigerte türkische Nationalbewusstsein, das jedes fremde Volkstum und damit auch das jüdische zu assimilieren trachtet und von ihm verlangt, dass es sich Sprache, Sitte und äußere Haltung den Forderungen des Gastvolks unterwirft.“5252Bericht der Deutschen Botschaft, Ankara an das Auswärtige Amt Berlin, am 1.2.1938. PAAA RZ 211 (Politische Abteilung) R 104799: Türkei Po 36, Judenfrage in der Türkei.

Konkurrenzinteressen gegenüber Emigranten-Professoren konnten sich jedoch in Einzelfällen geltend machen. Karl Hellmann vom Lehrstuhl für Rhino-Laryngologie der IÜ wanderte 1943 nach Palästina weiter, als sein langjähriger türkischer Kollege die Übernahme des Lehrstuhls durchsetzte.5353Der schwedische Botschafter, Patient von Hellmann, hatte die Anstellung in Palästina vermittelt. Hierzu Erichsen, Regine, 2006: Die Mediziner der 5. Aliyah und ihr Beitrag zum Aufbau des jüdischen Staates im Vergleich mit Aufbauleistungen von deutschen Emigranten in der Türkei, pp. 145-167 in Heidel, Petra-Caris (ed.): Der Einfluss des Zionismus auf Medizin und Gesundheitswesen. Frankfurt am Main: Mabuse, p. 158. Paul Pulewka, Pharmakologe in Ankara, erhielt nach eineinhalb Jahren seinen Vertrag zurück, den er wohl aufgrund der von ihm initiierten Arzneimittelkontrolle auf Betreiben der Lobby der aufstrebenden türkischen Pharmafirmen 1940 verloren hatte.5454Pulewka, Paul, 1980: Neunzehn Jahre als Pharmakologe in der Türkei, pp. 199-211 in: Therapie der Gegenwart 119 (2), pp. 206-209.  Emigrant:innen konnten also auch ohne Vertrag in der Türkei bleiben, vorausgesetzt, sie fanden Mittel zur Existenzsicherung.

Als die Türkei auf Druck Englands drei Emigranten aus dem Wirtschaftsministerium entließ, betrieben zwei von ihnen in Istanbul einen Import-Export-Handel. Einer von ihnen erhielt eine Anstellung an einer Fakultät der Ankara-Universität.5555Als England und Frankreich Deutschland 1939 den Krieg erklärt hatten, forderten sie im Zusammenhang eines Defensivbündnisses mit der Türkei die Entlassung aller deutschen Sachverständigen aus türkischen Diensten. Die türkische Regierung lehnte dies strikt und gab nur in drei Fällen nach: Fritz Baade und Hans Wilbrandt betrieben daraufhin einen Import-Export-Handel in Istanbul. Ernst Reuter (1889-1953), der spätere Berliner Bürgermeister von Berlin, bekam den Lehrstuhl für Urbanistik an der Schule für politische Wissenschaften (später Fakultät der Ankara Üniversitesi, AÜ). So in Hirsch 1982, p. 289. In Emigrantenkreisen munkelte man von fadenscheinigen Entlassungsgründen und meinte damit die Aufdeckung einer Spionagetätigkeit.5656Neumark 1980, 209-211. Neumark, Fritz, 1981: Emigration in die Türkei, 442-460 in Lepsius, M. Rainer (ed.), Soziologie in Deutschland und Österreich 1918-1945. Opladen: Westdeutscher Verlag, p. 447. Dass diese Begründungen so `fadenscheinig´ nicht waren, zeigen die Dokumente des Amerikanischen Geheimdienstes OSS (Office of Strategic Services, Vorläufer des CIA), die einige `German refugee professors´ als Agenten gegen des NS-Regime verzeichnen. Spionagetätigkeit aus Kreisen der deutschen Kolonie für die deutsche `Abwehr´ (NS-Geheimdienst) rief allerdings Ausweisung hervor.5757Rubin, Barry, 1989: Istanbul Intrigues. New York: McGraw-Hill Publishing Company, p. 51-52, p. 280.

Die türkische Empfindlichkeit gegenüber Spionagetätigkeit für das `Reich´ gegen Ende der dreißiger und Anfang der vierziger Jahre war insbesondere durch die Einmarschpläne der Wehrmacht in die Türkei begründet. 1941 waren die deutschen Truppen bis in die Nähe der türkischen Grenze vorgerückt. Man hatte die Bewohner:innen Istanbuls bereits auf eine Evakuierung vorbereitet. Doch der Verlauf des Russlandfeldzugs ab 1941 verhinderte den Einmarsch der Wehrmacht in der Türker. 5858Krecker 1964, p. 148 f.

Istanbul als Transitstadt

Als das NS-Regime 1941 die `Endlösung´, d.h. die Ermordung der Juden beschloss, hatten sich durch die Ausweitung des NS-deutschen Machtbereichs zugleich die Fluchtwege geschlossen. Das machte Istanbul zur Stadt der Flüchtlinge mit dem Fluchtziel Palästina. Die Flüchtlinge gerieten auch in dieser Phase der Flüchtlingsgeschichte Istanbuls zwischen zwei Fronten. Die Türkei förderte den Transit nach Palästina, suchte aber eine Einwanderung in die Türkei zu verhindern. Die `White Paper´-Politik der englischen Mandatsregierung kontingentierte sowohl die illegale als auch die legale Einwanderung angesichts des arabischen Widerstands und unterschied bei den Flüchtigen zwischen Einwander:innen und Flüchtlingen.5959Ofer, Dalia, 1990: Escaping the Holocaust. Illegal Immigration to the Land of Israel 1933-1944: New York, Oxford: Oxford University Press, pp. 128-142. Vor diesem Hintergrund verloren Flüchtlinge auf dem Meer ihr Leben: In der Türkei durften sie nicht bleiben und in Palästina nicht einwandern. So im Fall des Flüchtlingsschiffs `Struma´, das im Schwarzen Meer unterging. Insgesamt ertranken 1,393 Flüchtlinge bei Havarien. 38,542 erreichten Palästina mit dem Schiff.6060Zur Geschichte der `Struma´ und ihrer Passagiere, siehe: Ofer, Dalia, 1990: Escaping the Holocaust, p. 147-163, p. 327.

Mit dem Beginn des II. Weltkriegs gestattete die Türkei Flüchtlingshilfsorganisationen wie dem Mossad, dem Histradut, dem American Jewish Joint Distribution Comittee (JDC) und dem War Refugee Board (WRB) die Koordination der Flüchtlingshilfe von Istanbul aus.6161Erichsen 1998, col. 175.  16.474 Flüchtlinge erreichten ihren Zielort Palästina auf dem Landweg durch die Türkei über Istanbul.6262Ofer 1990, p. 320.

    Fußnoten

  • 1Hilberg, Raul, 1991: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1. Frankfurt am Main: Fischer, pp.56-66. Loc.cit. Bd. 3, 1991: pp. 1280-1300.
  • 2Bekanntester Dissident ist der bis heute in der Türkei hoch verehrte Dichter Nazîm Hikmet: Gronau, Dietrich,1991: Nazîm Hikmet:.Reinbek: Rowohlt.
  • 3Balı, Rıfat, 2003: Cumhuriyet Yıllarında Türkiye Yahudileri. Aliya: Bir toplu göçün öyküsü 1946-1949. [Die Juden der Türkei in den Jahren der Republik. Aliya: Die Geschichte einer Massenauswanderung 1946-1948]. Istanbul: Iletişim Yayınları, p.258. Auch ausländische Firmenniederlassungen in der Türkei waren von der Steuererhebung betroffen: Glasneck, Wolfgang / Kircheisen, Inge, 1968: Die Türkei und Afghanistan – Brennpunkte der deutschen Orientpolitik im Zweiten Weltkrieg. Berlin: VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, p. 146.
  • 4Kreiser, Klaus, 2003: Die neue Türkei, pp.383-434 in Kreiser, Klaus / Neumann, Christioph (eds.), Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart: Reclam.
  • 5Preußer, Richard, 1936: Deutsche in Istanbul und der übrigen Türkei, pp.43 -52 in: Verband deutscher Vereine im Ausland (ed.): Wir Deutsche in der Welt. Berlin: Otto Stollberg, p. 44.
  • 6„Die Türkei war kein Neuland mehr, Fachkräfte wurden gesucht, die Arbeitslosigkeit in Deutschland war verheerend, die junge türkische Republik brauchte helfende Hände, es kamen viele Deutsche in die neue Republik“, so Radt, Barbara, 2001: Geschichte der Teutonia. Herausgegeben vom Orient-Institut der DMG. Abteilung Istanbul: Würzburg: Ergon, pp. 67, 89.
  • 7Güçlü, Yücel, 2002: Turkey´s Relations with Germany From the Conclusion of the Montreux Straits Convention up to the Outbreak of the Second World War, 124-161 in Belleten Cilt LXVI (245), p. 141f.
  • 8Krecker, Lothar,1964: Deutschland und die Türkei im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, pp. 19-23. Koçak, Cemil, 1991: Türk-Alman Ilişkileri (1923-1939). Iki Dünya Savaşı Arasındaki Siyasal, Kültürel, Askeri ve Ekonomik Ilişkiler [Türkisch-Deutsche Beziehungen (1923-1939). Die politischen, kulturellen, militärischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Weltkriegen]. Ankara: Türk Tarih Kurumu Basım Evi, pp. 38-42.
  • 9Vgl. zur schrittweisen Reislamisierung seit der Atatürk-Ära und zur Auslegung des Laizismusprinzips der türkischen Verfassung im Laufe der türkischen Geschichte Erichsen, Regine, 1988: Die Religionspolitik im türkischen Erziehungswesen von der Atatürk-Ära bis heute, pp. 234-247 in: Zeitschrift für Kulturaustausch, 38(2), p. 238f.
  • 10Balı, Rıfat, 20057 : Cumhuriyet Yıllarında Türkiye Yahudileri. Bir Türkleştirme Serüveni [Die Juden der Türkei in den `Republikanischen Jahren´. Das Abenteuer einer Türkisierung]. Istanbul: Iletişim Yayınları, p. 206. Radt, p. 89, p. 93.
  • 11Loc.cit. p. 103.
  • 12Loc. cit. p.206,208, 211.
  • 13Loc. cit., p. 228. Das Gesetz traf vor allem ausländische Angestellte in türkischen Betrieben und ausländische Kleinunternehmer.
  • 14Loc. cit., p. 213, p.237. Auf diese Praxis der Gleichsetzung von `Muslim´ und `Türke´ wurde der Handelsrechtler Ernst Hirsch an der IÜ von einem türkischen Kollegen und Abgeordneten hingewiesen, als er die Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft plante: Er möge zum Islam übertreten, dann würde ihm die Staatsbürgerschaft unverzüglich zuerkannt. Hirsch erwarb die türkische Staatsbürgerschaft auch ohne diesen Übertritt. Hirsch, Ernst E.,1982: Aus des Kaisers Zeiten durch die Weimarer Republik in das Land Atatürks: eine unzeitgemässe Autobiographie. München: Schweitzer, p. 278-279. Der Rechtswissenschaftler Ernst E. Hirsch (1902-1985), aus Frankfurt emigriert, lehrte von 1933-1943 Handelsrecht an der IÜ. Nach Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft im Jahre 1943 lehrte er an der juristischen Vorläufer-Einrichtung der Universität in Ankara (als Ankara Üniversitesi 1946 eröffnet) Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie, p. 278-279.
  • 15Balı 2005, p.228.
  • 16So Fabricius an Prüfer, Deutsche Botschaft Ankara am 23.9.1933. Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts PA AA, RZ 207/245982. Dabei sei es doch Oldenburg in der Türkei hauptsächlich um einen Wertetransfer (?!) gegangen, so Mangold-Will, Sabine, 2013: Begrenzte Freundschaft. Deutschland und die Türkei 1918-1933. Göttingen: Wallstein, p. 401.
  • 17So Fabricius an Prüfer, Deutsche Botschaft Ankara am 23.9.1933. Akten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts PA AA, RZ 207/245982. Dabei sei es doch Oldenburg in der Türkei hauptsächlich um einen Wertetransfer (?!) gegangen, so Mangold-Will, Sabine, 2013: Begrenzte Freundschaft. Deutschland und die Türkei 1918-1933. Göttingen: Wallstein, p. 401.
  • 18Ausschlaggebend für die Vertreibung von jüdischen und politisch unerwünschten Akademiker:*innen war das `Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums´ vom 7.4.1933. Hierzu Michalka, Wolfgang, 19942: Deutsche Geschichte 1933-1945. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Frankfurt am Main: Fischer, pp. 27-28.
  • 191941 kam der Orientalist Karl Süssheim auf Vermittlung der türkischen Botschaft in Berlin an die IÜ. Erichsen, Regine, 2008: Emigranten und offiziell aus Deutschland entsandte Fachleute im Bibliothekswesen: Ein Beispiel für Bedingungen und Wirkungen der Wissenschaftsemigration, pp. 87-116 in: Kubaseck, Christopher / Seufert, Günter (eds.): Deutsche Wissenschaftler im türkischen Exil: Die Wissenschaftsemigration in die Türkei 1933-1945. Würzburg: Ergon, p. 90.
  • 20Zum Überblick über Vertreibungen anlässlich der rassistischen Gesetzgebung in Deutschland und zu den entsprechenden Berufungen an die verschiedenen Modelleinrichtungen und Staatsbetriebe in Istanbul und Ankara loc. cit., pp. 91,92
  • 21Diese Zahlen sind ausdrücklich eine Schätzung aus dem türkischen Aktenbestand und den entsprechenden türkischen Publikationen, ebenso den betreffenden Archiven im Ausland und in Deutschland, dabei auch den Akten der Einrichtungen, von denen die Emigrant:*innen vertrieben wurden. Die Zahlenangaben werden offengehalten, es melden sich immer noch Verwandte der Emigranten bei der Autorin. Eine belastbare Quelle ist Strauss, Herbert A. / Röder, Werner, 1999 (eds.): International Biographical Dictionary of Central European Émigrés. Volume I-III. Das `Dictionary´ gibt die Zahl von 135 Türkeimigranten an, aber nicht-habilitierte Akademiker*innen sind nicht enthalten. Das Handbuch bleibt allerdings elitär, als auch hier die Aufnahme der Biographenden von Leistungskriterien abhängig gemacht werden mußte, heißt es in einer Einleitung zur deutschsprachigen Ausgabe. Broszat, Martin / Silberman, Curt C., 1999: Geleitworte, p. IX in: Strauss, Herbert A. / Röder, Werner (eds.), Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band I. Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München: K G Saur. Familienangehörige ohne akademische Tätigkeit wurden dort zwar aufgenommen, aber ihr Türkeiaufenthalt ist nicht leicht nachprüfbar. Einen Ansatz bietet hier die Liste der Türkeiemigrant:innen mit Angabe zur Verwandtenzahl in der Türkei: Cremer, Jan / Przytulla, Horst, 199: Exil Türkei. Deutschsprachige Emigranten in der Türkei 1933-1945. Türkiyede´ki Alman asıllı politik göçmenler: Lipp GmbH, pp. 55-61. Die erste generelle Bestandsaufnahme hat Horst Widmann durchgeführt. Widmann, Horst, 1973: Exil und Bildungshilfe. Die deutschsprachige akademische Emigration in die Türkei nach 1933. Bern und Frankfurt am Main: Lang. Darin sind 144 Personen erfasst und namentlich aufgeführt. Widmann hat dabei die Fluktuation der Belegschaft der Lehrstühle der untersuchten Universitäten im untersuchten Zeitraum zwar mitberücksichtigt. Aber die Bestandsaufnahme ist nicht vollständig. Das Buch enthält auch keine Angaben zu den handwerklichen Hilfskräften an den untersuchten türkischen Einrichtungen und auch nicht zu den Familienangehörigen.
  • 22Einbürgerungen kamen vor, wurden aber wegen des geringen Einkommens für einheimische Spezialist:innen abgelehnt. Ein Beispiel sei genannt. Ewald Löwenthal, mit dem Chirurgen Rudolf Nissen an die I. Chirurgische Klinik der IÜ berufen, eröffnete nach seiner Einbürgerung eine Privatpraxis in Istanbul. Er war der Kinderarzt der Autorin.
  • 23Vgl. etwa Neumark, Fritz, 1980: Zuflucht am Bosporus. Deutsche Gelehrte, Politiker und Künstler in der Emigration 1933-1953: Frankfurt am Main: Knecht, p. 228. Fritz Neumark (1900 – 1991), aus Frankfurt in die Türkei emigriert, lehrte an der IÜ von 1933 bis 1952 Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft.
  • 24So in Peukert, Helge (ed.), 1995: Philipp Schwartz. Notgemeinschaft. Zur Emigration deutscher Wissenschaftler nach 1933 in die Türkei. Marburg: Metropolis, pp. 85-92. Die alte Universität in Istanbul (Haus des Wissens, Darülfünun) war 1933 geschlossen und 157 Hochschschullehrer entlassen worden, was zu öffentlichen Protesten führte. Zur Diskussion um die Schließung des `Darülfünun´ Dölen, Emre, 2010: Darülfünun´dan Üniversiteye Geçiş. Tasfiye ve Yeni Kadrolar [Der Übergang von der Darülfünun zur Universität. Die Entlassungen und die Neubesetzung]. Istanbul: Bilgi Iletişim Grubu Yayıncılık, pp. 233-318.
  • 25Erichsen, Regine, 2004: Medizinemigration in die Türkei, pp.65-83 in Scholz, Albrecht / Heidel, Caris-Petra (eds.): Emigrantenschicksale. Einfluss der jüdischen Emigranten auf Sozialpolitik und Wissenschaft in den Aufnahmeländern. Frankfurt am Main: Mabuse, p.78.
  • 26Erichsen, Regine 2021: Der Gebrauch des Antisemitismus – Verfolgte jüdische Mediziner in der Türkei im Interessenfeld von Beruf und Politik, pp. 279-315 in: Heidel, Caris-Petra (ed.), 25 Jahre „Medizin und Judentum“. Rückblicke-Resultate-Reflexionen. Frankfurt am Main: Mabuse, pp. 291-315.
  • 27Dass ein türkischer Rechtsnationalismus dem des deutschen Nationalsozialismus glich und wie sich die gegenseitige Ausgrenzung in der Türkei auswirkte zeigt Konuk, Kader, 2013: Doğu Batı Mimesis. Istanbul: Metis Yayınları, pp. 186f.
  • 28Balı,2005, p. 336-338.
  • 29Eine Chronologie der rassistischen Maßnahmen und Gesetze und zur NS-Herrschaft in Europa in Rürup, Reinhard (ed.), 1987: Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem „Prinz-Albrecht-Gelände“. Berlin: Verlag Willmuth Arenhövel, pp. 109-125, pp. 104-156.
  • 30Erichsen, Regine, 1998: Fluchthilfe, pp. 62-80 in Krohn, Claus-Dieter,/ von zur Mühlen, Patrik et.al. (eds.): Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933-1945. Darmstadt: Primus, cols. 62-63.
  • 31Die Jewish Agency vertrat die Juden Palästinas gegenüber der britischen Mandatsregierung. Die Mandatsregierung (1922-1948) war errichtet worden, um eine nationale Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu schaffen.
  • 32Balı 2005, p.334.
  • 33Erichsen 1998, pp. 63, 64.
  • 34So Ministerpräsidenten Refik Saydam während seiner ersten Amtszeit vom 25. 1. bis 3.4. 1939 in der türkischen Tageszeitung `Ulus´ vom 29.1.1933.
  • 35Balı 2005, p. 344.
  • 36Preußer 1936, p. 52.
  • 37Erichsen 2021, pp. 299-302.
  • 38Das `Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit´ vom 14.7.1933 in Verbund mit der `Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 26.7.1933 kam zur Anwendung, wenn ein im Ausland lebender Deutscher die `Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk´ verletzte. Die Verletzung der Pflicht führte zur Ausbürgerung. Neander, Joachim, 2008: Das Staatsangehörigkeitsrecht des „Dritten Reiches“ und seine Auswirkungen auf das Verfolgungsschicksal deutscher Staatsangehöriger, pp.11-47 in theologie-geschichte. Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte, https://theologie-geschichte.de/ojs2/index.php/tg/issue/view/10/showToc, pp. 11-12.
  • 39Radt, p.68, p.84.
  • 40Erichsen, Regine, 1991: Die Emigration deutschsprachiger Naturwissenschaftler von 1933 bis 1945 in die Türkei in ihrem sozial- und wissenschaftshistorischen Wirkungszusammenhang, pp. 25-73 in Strauss, Herbert A. / Fischer, Klaus et al. (eds.):  Die Emigration der Wissenschaften nach 1933. Disziplingeschichtliche Studien. München, London: K G Saur, p. 98.
  • 41Erichsen, Regine, 2000: The Politics Behind Scientific Transfer Between Turkey and Germany in the Case of the Yüksek Ziraat Enstitüsü in Ankara, pp. 37-53 in: Ankara Üniversitesi Siyasal Bilgiler Fakültesi Dergisi 55(2), pp.  48-50.
  • 42Grothusen, Klaus-Detlev (ed.), 1987: Bericht des Oberregierungsrates Dr.rer.pol. Herbert Scurla von der Auslandsabteilung des Reichserziehungsministeriums in Berlin über seine Dienstreise nach Ankara und Istanbul vom 11. – 25. Mai 1939: Die Tätigkeit deutscher Hochschullehrer an türkischen wissenschaftlichen Hochschulen. Frankfurt am Main: Dağyeli, pp. 67-70, pp.72-74, p.76. Die deutsch-türkischen landwirtschaftlichen Beziehungen sind bis heute fortgesetzt worden.
  • 43Der Geologe Max Pfannenstil organisierte die Bibliothek der YZE. Er lebte ein Jahr ohne Vertrag in Ankara, bis er 1942 in Berlin die Stelle eines beamteten Bibliothekars annahm, nach dem die strittige Rechtslage in Bezug auf die NS-Gesetze und seine Vertreibung geklärt war. 1946 erhielt er an der Universität Freiburg ein Ordinariat. Schwarzbach, Martin, 1976: Max Pfannenstiel in: Geologische Rundschau , 65(3), pp. 1130-1132. Bir, Atilla, 2021: Max Pfannenstiel´in Yüksek Ziraat Enstitüsü Kütüphane Müdürlüğü Yılları (1938-1941), Max Pfannenstiel as a Library Director at the Higher Institute of Agriculture (1938-1941), pp. 341-354 in Osmanlı Bilim Araştırmaları 22(2). Der Chemiker Otto Gerngroß an der YZE erhielt 1943 keine Vertragsverlängerung und wollte nicht in der Türkei bleiben und in die bevorstehende Internierung gehen. Er nahm eine Anstellung in Palästina an. Als er 1947 eine Berufung an die Ankara-Universität erhielt, kehrte er in die Türkei zurück. Erichsen 2021, p.315. Der Geologe Wilhelm Salomon-Calvi, bis 1938 an der YZE, bekam den Auftrag, die Wasserversorgung Ankaras neu zu organisieren. Er verstarb 1941 in Ankara und erhielt ein Staatbegräbnis. Strauss / Röder Vol. II, p. 1013.Die Gründe für zwei weitere Entlassungen an zwei anderen Instituten in Ankara sind noch nicht geklärt.
  • 44Balı 2005. P. 337. Grothusen 1987, pp.25-27.
  • 45So Traugott Fuchs in einem Interview mit der Autorin am 30.9.1990.
  • 46Balı 2005, pp. 337-338.
  • 47Grothusen 1987, pp. 115, 116.
  • 48Loc. cit., p.296-299.
  • 49Hirsch 1982, p.279.
  • 50Vgl. Erichsen, Regine, 2004: Margarethe Reininger, Esther von Bülow und Lotte Löwe und ihr Beitrag zum medizinischen Wissenschafts- und Technologietransfer in die Türkei, pp. 139-155 in Heidel 2004, pp.144-148. Der Emigrant Rudolf Kraus, Assyriologe am Archäologischen Museum in Istanbul, bezeichnet die in türkischen Diensten angestellten Emigranten, die nicht Professoren waren, als „Fest- und Schmalverdiener“: Sie betrachteten sich als fest angestellt, aber sehr gering bezahlt: Im Krieg, der auch die türkische Wirtschaft sehr beeinträchtigte, konnten sie sich kaum die teuren Lebensmittel leisten und so aßen sie sogar Brot, das die Türken nicht mochten. Schmidt, Jan, 2014: Dreizehn Jahre Istanbul (1937-1949). Der deutsche Assyriologe Fritz Rudolf Kraus und sein Briefwechsel im türkischen Exil. Volume II. Leiden, Boston: Brill, p. 974.
  • 51Laqueur, Kurt, 2008: Kır Şehir. Das Leben der deutschen Konfirierten in einer anatolischen Kleinstadt pp. 187-199 in: Kubaseck / Seufert 2008, pp.188,189.
  • 52Bericht der Deutschen Botschaft, Ankara an das Auswärtige Amt Berlin, am 1.2.1938. PAAA RZ 211 (Politische Abteilung) R 104799: Türkei Po 36, Judenfrage in der Türkei.
  • 53Der schwedische Botschafter, Patient von Hellmann, hatte die Anstellung in Palästina vermittelt. Hierzu Erichsen, Regine, 2006: Die Mediziner der 5. Aliyah und ihr Beitrag zum Aufbau des jüdischen Staates im Vergleich mit Aufbauleistungen von deutschen Emigranten in der Türkei, pp. 145-167 in Heidel, Petra-Caris (ed.): Der Einfluss des Zionismus auf Medizin und Gesundheitswesen. Frankfurt am Main: Mabuse, p. 158.
  • 54Pulewka, Paul, 1980: Neunzehn Jahre als Pharmakologe in der Türkei, pp. 199-211 in: Therapie der Gegenwart 119 (2), pp. 206-209.
  • 55Als England und Frankreich Deutschland 1939 den Krieg erklärt hatten, forderten sie im Zusammenhang eines Defensivbündnisses mit der Türkei die Entlassung aller deutschen Sachverständigen aus türkischen Diensten. Die türkische Regierung lehnte dies strikt und gab nur in drei Fällen nach: Fritz Baade und Hans Wilbrandt betrieben daraufhin einen Import-Export-Handel in Istanbul. Ernst Reuter (1889-1953), der spätere Berliner Bürgermeister von Berlin, bekam den Lehrstuhl für Urbanistik an der Schule für politische Wissenschaften (später Fakultät der Ankara Üniversitesi, AÜ). So in Hirsch 1982, p. 289.
  • 56Neumark 1980, 209-211. Neumark, Fritz, 1981: Emigration in die Türkei, 442-460 in Lepsius, M. Rainer (ed.), Soziologie in Deutschland und Österreich 1918-1945. Opladen: Westdeutscher Verlag, p. 447.
  • 57Rubin, Barry, 1989: Istanbul Intrigues. New York: McGraw-Hill Publishing Company, p. 51-52, p. 280.
  • 58Krecker 1964, p. 148 f.
  • 59Ofer, Dalia, 1990: Escaping the Holocaust. Illegal Immigration to the Land of Israel 1933-1944: New York, Oxford: Oxford University Press, pp. 128-142.
  • 60Zur Geschichte der `Struma´ und ihrer Passagiere, siehe: Ofer, Dalia, 1990: Escaping the Holocaust, p. 147-163, p. 327.
  • 61Erichsen 1998, col. 175.
  • 62Ofer 1990, p. 320.

Dem vorliegenden Text der Autorin Regine Erichsen liegt eine Forschung zugrunde, die sie von 1989 bis 1997 mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit staatlicher Genehmigung in der Türkei, an einschlägigen Archiven Europas und mit Interviews von Emigrant:innen und Zeitzeugen durchgeführt hat. Veröffentlicht im We Refugees Archiv im Februar 2022.