Arendt weiterdenken: Über das verlorene Recht, Rechte zu haben

Aus ihrer eigenen Erfahrung als geflüchtete Staatenlose entwickelte Hannah Arendt (1906-1975) eine Kritik über die  Schutzunfähigkeit einer nationalstaatlich strukturierten Welt und eine Analyse über den Verlust von Rechten und Menschlichkeit der Menschen, die fliehen mussten.

Als im Januar 1943 das Essay „We Refugees“ 11Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943). veröffentlicht wurde, hatte Hannah Arendt 22Hannah Arendt (1906-1975), jüdische deutsch-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin. mehrere Jahre der Flucht vor den Nationalsozialisten hinter sich, einschließlich einer kurzzeitigen Internierung durch die Gestapo 1933 sowie als „feindliche Ausländerin“ im südfranzösischen Lager Gurs 1940. So stellt sie sich in „We Refugees“ der Problematik Flucht und Staatenlosigkeit auf eine nicht nur analytische, sondern auch persönliche Weise. Sie bringt ihre Erfahrung als eine von vielen Jüdinnen*Juden ein, denen dort, wo sie Zuflucht suchten, lange nicht Anerkennung und Rechte als Teilhabende an der Gesellschaft gewährt wurden. Die Analysen, die Arendt über Flucht und Rechtlosigkeit auch aus dieser eigenen Erfahrung der jahrelangen Staatenlosigkeit auch in anderen Schriften 33Zu nennen ist hier vor allem ihr Kapitel „Der Niedergang des Nationalstaats und das Ende der Menschenrechte“ in ihrem Buch Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper (amerik. Original 1951). entwickelt hat, sind bis heute für viele Fluchtbiografien relevant und zutreffend.

Die Krise der Menschenrechte in einer nationalstaatlich organisierten Welt

„Staatenlosigkeit in Massendimensionen hat die Welt faktisch vor die unausweichliche und höchst verwirrende Frage gestellt, ob es überhaupt so etwas wie unabdingbare Menschenrechte gibt, das heißt Rechte, die unabhängig sind von jedem besonderen politischen Status und einzig der bloßen Tatsache des Menschseins entspringen.“ 44Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 607.

Das Paradigma der universellen Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen von Natur aus bestimmte Rechte haben. Arendt diagnostiziert, dass die universellen Menschenrechte nicht umsetzbar sind in einer nationalstaatlich organisierten Welt. Denn sobald Menschen wirklich auf „die abstrakte Nacktheit ihres Nichts-als-Menschseins“ 55Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper (amerik. Original 1951), p. 620. Zur Kritik der Menschenrechte siehe ebd. pp. 602-607. zurückgeworfen sind, nicht einem Staat zugehörig oder durch diese Zugehörigkeit geschützt sind – garantiert ihnen keine Institution mehr die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Menschlichkeit.

Obwohl die Menschenrechte zum wesentlichen Paradigma einer als modernen, säkular und globalisiert bezeichneten Gemeinschaft geworden sind und durch internationale Abkommen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder die Genfer Flüchtlingskonvention bindend werden sollten 66Für eine kurze Chronik der Verfestigung der Menschenrechte seit dem Zweiten Weltkrieg siehe Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, pp. 6-7., besteht das von Arendt analysierte Problem auch heute noch: an abgeschotteten Grenzen, an einer Europäischen Union, die sich nicht über die Aufnahme Geflüchteter einig werden kann und Boote auf dem Mittelmeer vor ihren Grenzen untergehen oder ausharren lässt; an erstarkenden rechtspopulistischen Kräften, die gegen Einwanderung mobilisieren, oder an langen Asylverfahren, die Menschen in einer prekären Lebenslage feststecken lassen.

Die Diskrepanz zwischen dem Ideal und der Umsetzung ist unübersehbar. 77Arendt sah in diesem Souveränitätsbegriff einen „gefährliche[n] Größenwahn“ und attestierte den Nationalstaaten eine ihnen „typische Fremdenfeindlichkeit“. Außerdem betrachtete sie deren Machtzentralisierung als Hürde bei der Umsetzung von Demokratie. Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, 2016. Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, pp. 55f. Gündoğdu spricht angesichts dieser Diskrepanz von einem „implementation deficit“ und einer „perplexing persistence of rightlessness in an age of rights.“ Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 10. Denn das Beharren der Nationalstaaten auf ihrer Souveränität und Exklusivität (und der vermeintlich davon abhängige Schutz der ‚eigenen Bürger*innen‘) wird immer wieder über die universellen Menschenrechte gestellt. Die Betroffenen dieses Dilemmas sind keine unglücklichen Ausnahmen, sondern so viele, dass sie eine Krise der internationalen Gemeinschaft auslösen und ihre Regeln grundsätzlich infrage stellen. 88Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, 2016. Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, pp. 55f. Für eine Anwendung von Arendts Analyse auf die heutige Situation von Migrant*innen siehe Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press. Von Staatenlosigkeit sind heute weltweit schätzungsweise 10 Millionen Menschen betroffen, von denen nur 4,2 Millionen erfasst sind.

Alternative Ordnungen und Rahmenbedingungen, unter denen das Ideal der Menschenrechte besser umgesetzt werden könnte, werden immer stärker auch auf kommunaler Ebene angedacht. Die Stadt als Zufluchts- und Schutzraum mit der Entwicklung einer (Staats-)angehörigkeit des Wohnorts ist eine dieser alternativen Ansätze.

Das Recht, Rechte zu haben

„Dass es so etwas gibt wie ein Recht, Rechte zu haben – und dies ist gleichbedeutend damit, in einem Beziehungssystem zu leben, in dem man aufgrund von Handlungen und Meinungen beurteilt wird -, wissen wir erst, seitdem Millionen von Menschen aufgetaucht sind, die dieses Recht verloren haben und zufolge der neuen globalen Organisation der Welt nicht imstande sind, es wiederzugewinnen.“ 99Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 614.

Mit Staatenlosen meinte Arendt nicht nur diejenigen, die formell ihre Staatszugehörigkeit verloren hatten, sondern auch diejenigen, deren Staatszugehörigkeit ihnen keine Rechte mehr sichern konnte. Dies schließt die meisten Geflüchteten, die auf dem Papier noch einem Staat angehören, ein.

„Der Verlust der Menschenrechte findet nicht dann statt, wenn dieses oder jenes Recht, das gewöhnlich unter die Menschenrechte gezählt wird, verlorengeht, sondern nur wenn der Mensch den Standort in der Welt verliert, durch den allein er überhaupt Rechte haben kann und der die Bedingung dafür bildet, daß seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen von Belang sind.“ 1010Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 613.

Ein aus der Gemeinschaft ausgeschlossenes Dasein bezeichnet Arendt als „Verlust der Relevanz“ 1111Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 615. und „Weltlosigkeit“. 1212Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 624. Dieser Mensch gehört der Gemeinschaft, unter der er lebt, nicht an und ist gleichzeitig vollkommen von ihr abhängig. 1313Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, p. 53 Ob er als Teil der Gemeinschaft anerkannt wird, liegt nicht in seiner Hand und daran, wie sehr er versucht, sich anzupassen, sondern an den intransparenten und auswechselbaren Kriterien der Aufnahmegesellschaft. Die Staatenlosen sind also aufgrund ihres Verstoßenseins aus der politischen Gemeinschaft ihrer Menschlichkeit beraubt.

Das Leben in Camps ist ein territorialer Ausdruck dieser Nichtanerkennung und -teilhabe an der (politischen) Gemeinschaft. 1414Arendts Konzeptualisierung von Pariah und Parvenu, u.a. in Arendt, Hannah, 1944: The Jews as a Pariah. A Hidden Tradition. Jewish Social Studies 6(2): 99-122.  Auf heutige Integrationsparadoxe wird diese Analyse u.a. gelesen von Topolski, Anya, 2018: Good Jew, bad Jew … good Muslim, bad Muslim: “managing” Europe’s others, pp. 2179-2196 in: Ethnic and Racial Studies 41(12). Dass Geflüchtete oft lange Zeiten keiner Beschäftigung nachgehen und nicht arbeiten dürfen, trägt ebenso zu ihrer Entrechtung und Entmenschlichung bei. Denn nur durch seine Tätigkeiten kann der Mensch menschlich werden, Anerkennung vor sich selbst und anderen finden und sich aus der Abhängigkeit von Wohlfahrtsorganisationen und Gönnern befreien. 1515Arendt, Hannah, 2002: Vita Activa. Oder vom tätigen Leben. München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1958) Vgl. auch Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 20 und Kapitel 4.

Hannah Arendts Analyse ist grundsätzlich eurozentriert und von ihrer Perspektive und Stellung als weiße, intellektuelle Europäerin geprägt, die selbst in den Zeiten der nationalsozialistischen Verfolgungen eine vergleichsweise privilegierte Position innehatte. Wenn sie vom menschlichen Sein im politischen Handeln und Teilhaben spricht, beschränkt sie das oft auf die ‚zivilisierte Welt‘, die von der ‚barbarischen‘ (beispielsweise auf dem sogenannten „schwarze[n] afrikanische[n] Kontinent“) 1616Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 409. unterschieden werden müsse. 1717Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), pp. 623ff. Selbstverständlich ist diese Einteilung der Welt auf der belasteten und unbrauchbaren aufklärerischen Idee des Fortschritt fußend genauso abzulehnen wie Arendts an vielen Stellen offenkundiger Rassismus. Arendt weiterdenken bedeutet, die Gültigkeit der aus ihren persönlichen Fluchterfahrungen resultierenden Beobachtungen unter anderen Bedingungen zu prüfen und mit Theorien aus relevanten Feldern wie dem Postkolonialismus ins Gespräch zu bringen.

Verlust der Identität – Brüche im Leben

„Vor allem mögen wir es nicht, wenn man uns ‚Flüchtlinge‘ nennt.“ 1818Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 9.

Arendts Feststellung bezieht sich einerseits auf die Scham, schwach und abhängig von fremder Hilfe zu sein; andererseits auf das Wissen, dass die Fremdzuweisung „Flüchtling“ erst den Status der „feindlichen Ausländerin“ (enemy alien) schafft und das Verstoßensein im Sinne des schutzlosen, bloßen Menschseins hervorruft.

Das Konstrukt der „illegalen Migration“ setzt sich fort. Die Bürde der „feindlichen Ausländer“ tragen heute Menschen, in deren Dokumenten „Duldung“ oder in deren Akten „sicherer Herkunftsstaat“ steht. Wie auch immer ein Status in den unterschiedlichen Staaten benannt wird, er sagt etwas über unsere Erwünschtheit und über unsere Rechte. Und er zementiert die rechtliche Unterscheidung zwischen Bürger*innen auf der einen und Ausländer*innen auf der anderen Seite. 1919Dazu Gündoğdu: „territorial borders end up creating borders within humanity – in effect assigning asylum seekers and undocumented immigrants a narrower set of rights with very uncertain and fragile guarantees“. Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 19.

Was die Benennung als Staatenlose*r und Geflüchtete*r aber auch in sich birgt, ist der Verlust der Identität. Die Fremdzuschreibung „Flüchtling“ überschreibt alle Leistungen und Errungenschaften des zuvor geführten Lebens.

„Wir haben unser Zuhause und damit die Vertrautheit unseres Alltags verloren. Wir haben unseren Beruf verloren und damit das Vertrauen eingebüßt, in dieser Welt irgendwie von Nutzen zu sein. Wir haben unsere Sprache verloren und mit ihr die Natürlichkeit unserer Reaktionen, die Einfachheit unserer Gebärden und den ungezwungenen Ausdruck unserer Gefühle. Wir haben unsere Verwandten in den polnischen Ghettos zurückgelassen, unsere besten Freunde sind in den Konzentrationslagern umgebracht worden, und das bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt.“ 2020Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 11.

Wer aber verbergen will, ein ‚Flüchtling‘ zu sein, muss auch verbergen, was er oder sie zuvor war. Und wer seinen Status verbirgt, der kann sich auch nicht aus ihm befreien, nicht wieder in den Rang der Menschheit aufgenommen werden.

„Jene wenigen Flüchtlinge, die darauf bestehen, die Wahrheit zu sagen, auch wenn sie anstößig ist, gewinnen im Austausch für ihre Unpopularität einen unbezahlbaren Vorteil: Die Geschichte ist für sie kein Buch mit sieben Siegeln und Politik kein Privileg der Nichtjuden mehr. […] Die von einem Land ins andere vertriebenen Flüchtlinge repräsentierten die Avantgarde ihrer Völker – wenn sie ihre Identität aufrechterhalten.“ 2121Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 35.

Diese Verlusterfahrung von Geflüchteten ist universell, und doch ist das, was verloren geht, so individuell, dass es nur auf dieser Ebene geachtet werden kann. Im We Refugees Archiv erzählen Menschen von diesem Bruch – und dem Zusammenhang – zwischen dem Leben davor und danach, Verlust und Neuaufbau, Trennung und Aufnahme.

    Fußnoten

  • 1Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943).
  • 2Hannah Arendt (1906-1975), jüdische deutsch-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin.
  • 3Zu nennen ist hier vor allem ihr Kapitel „Der Niedergang des Nationalstaats und das Ende der Menschenrechte“ in ihrem Buch Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper (amerik. Original 1951).
  • 4Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 607.
  • 5Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper (amerik. Original 1951), p. 620. Zur Kritik der Menschenrechte siehe ebd. pp. 602-607.
  • 6Für eine kurze Chronik der Verfestigung der Menschenrechte seit dem Zweiten Weltkrieg siehe Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, pp. 6-7.
  • 7Arendt sah in diesem Souveränitätsbegriff einen „gefährliche[n] Größenwahn“ und attestierte den Nationalstaaten eine ihnen „typische Fremdenfeindlichkeit“. Außerdem betrachtete sie deren Machtzentralisierung als Hürde bei der Umsetzung von Demokratie. Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, 2016. Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, pp. 55f. Gündoğdu spricht angesichts dieser Diskrepanz von einem „implementation deficit“ und einer „perplexing persistence of rightlessness in an age of rights.“ Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 10.
  • 8Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, 2016. Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, pp. 55f. Für eine Anwendung von Arendts Analyse auf die heutige Situation von Migrant*innen siehe Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press.
  • 9Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 614.
  • 10Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 613.
  • 11Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 615.
  • 12Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 624.
  • 13Meyer, Thomas, 2016: „Es bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt“, pp. 41-59 in: Arendt, Hannah, Wir Flüchtlinge. Stuttgart: Reclam, p. 53
  • 14Arendts Konzeptualisierung von Pariah und Parvenu, u.a. in Arendt, Hannah, 1944: The Jews as a Pariah. A Hidden Tradition. Jewish Social Studies 6(2): 99-122.  Auf heutige Integrationsparadoxe wird diese Analyse u.a. gelesen von Topolski, Anya, 2018: Good Jew, bad Jew … good Muslim, bad Muslim: “managing” Europe’s others, pp. 2179-2196 in: Ethnic and Racial Studies 41(12).
  • 15Arendt, Hannah, 2002: Vita Activa. Oder vom tätigen Leben. München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1958) Vgl. auch Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 20 und Kapitel 4.
  • 16Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), p. 409.
  • 17Arendt, Hannah, 1986: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 20. Aufl. (2017). München und Berlin: Piper. (amerik. Original 1951), pp. 623ff.
  • 18Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 9.
  • 19Dazu Gündoğdu: „territorial borders end up creating borders within humanity – in effect assigning asylum seekers and undocumented immigrants a narrower set of rights with very uncertain and fragile guarantees“. Gündoğdu, Ayten, 2015: Rightlessness in an Age of Rights. Hannah Arendt and the Contemporary Struggles of Migrants. Oxford: Oxford University Press, p. 19.
  • 20Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 11.
  • 21Arendt, Hannah, 2016: Wir Flüchtlinge. Mit einem Essay von Thomas Meyer. 5. Aufl. Stuttgart: Reclam. (amerik. Original 1943), p. 35.